Mitteilung der Juristischen Fakultät
Anmeldungen zu Prüfungen an der Juristischen Fakultät im HS 10:
Anmeldungen sind unbedingt erforderlich. Ausserfakultäre Studierende können sich nicht per Internet für Prüfungen anmelden, sondern müssen in der Sprechstunde ein Anmeldeformular ausfüllen oder per Post an das Studiendekanat zusenden.
Achtung: An der Juristischen Fakultät ist die Prüfungsanmeldung unabhängig von der Belegung der Veranstaltungen! Auf verspätete Anmeldungen kann keine Rücksicht genommen werden.
Anmeldung:
27. Sept.-08. Oktober 2010
Mündliche Prüfungen
06. Dezember 10-14. Januar 11
Schriftliche Prüfung ZPO
Montag, 17. Januar 2011
Schriftliche Prüfung Strafrecht BT
Dienstag, 18. Januar 2011
Schriftliche Prüfung Völker- und Europarecht
Freitag, 21. Januar 2011
Mitteilung mündliche + schriftl. Prüfungsergebnisse
Montag, 21. Februar 2011
Link zum Anmeldeformular: ius.unibas.ch/studium/recht-fuer-studierende-anderer-fakultaeten/ausserfakultaeres-wahlfach/
Studierende, welche in den Fächern des Abschluss Grundstudiums (OR AT, Strafrecht AT, CH-Staatsrecht und Rechtsgeschichte), die Prüfung nach zwei gehörten Semestern als Fremdleistung ablegen resp. wiederholen möchten, sowie Studierende, die Rechtswissenschaft als ausserfakultäres Studienfach belegen und diese Prüfungen ebenfalls ablegen möchten, müssen sich bis zum 03. Januar 2011 während den Oeffnungszeiten (Mo u. Fr 14 - 16 h, Di - Do 11 - 13 h) persönlich auf dem Prüfungssekretariat der Juristischen Fakultät anmelden.
Bitte konsultieren Sie vorgängig unsere Homepage http://ius.unibas.ch/studium/recht-fuer-studierende-anderer-fakultaeten/ausserfakultaeres-studienfach-rechtswissenschaft/ . Hier finden Sie auch das Anmeldeformular und immer die neusten Mitteilungen.
Die Prüfungen finden wie folgt statt:
Montag, 31. Januar 2011 OR AT, Klausur
Mittwoch, 02. Februar 2011 CH-Staatsrecht, Klausur
Freitag, 04. Februar 2011 Strafrecht, Klausur
jeweils von 9 - 11 h (Verlängerung bis 11.30 h)
Montag, - Mittwoch 07. – 09. Februar 2011 Rechtsgeschichte, mündlich
Bitte beachten Sie, dass die o.e. Prüfungen max. EINMAL wiederholt werden können

