Was muss ich beachten, wenn ich ein oder mehrere Semester an einer anderen Universität studieren möchte?
Die Universität Basel verfügt über ein grosses Netzwerk an Partneruniversitäten und Mobiltätsabkommen. Der Student Exchange der Universität Basel wie auch die Mobilitätsbeauftragten einzelner Fächer sind bei der Organisation von Auslandssemestern behilflich und informieren über die verfügbaren Mobilitätsabkommen und -programme. Über diese Angebote hinaus verfügen verschiedene Studienfächer über individuelle Mobilitätsabkommen mit ihren Kooperationspartnern. Erkundigen Sie sich bei den Studienfachberatungen bzw. Mobilitätsbeauftragten Ihrer Fächer!
Wichtig zu wissen: Wenden Sie sich vorab (auch beim Besuch nur einzelner Lehrveranstaltungen an einer schweizerischen Universität) an das Studiensekretariat (resp. Äquivalent) der externen Uni, damit Ihnen diese im Anschluss an die Veranstaltung(en) ein "Transcript of Records" aussstellt, d.h. eine Bestätigung über den Erwerb der entspr. KP. Erkundigen Sie sich dafür rechtzeitig vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Fakultät.
Sind Auslandsaufenthalte ogligatorisch?
Auslandsaufenthalte sind nicht obligatorisch, jedoch empfehlenswert. Es empfiehlt sich, einen Auslandsaufenthalt mindestens 1 Jahr im Voraus zu planen.
Kann ich auch nur einzelne Studienangebote der Nachbaruniversität wahrnehmen?
Ja, die Universität Basel verfügt neben ihren internationalen Netzwerken auch über Mobilitätsabkommen mit den schweizerischen Universitäten, wie auch mit den Universitäten der Regio, die Ihnen unbürokratisch und einfach sowohl Gastsemester, wie auch den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen dort ermöglichen.
Kann ich mir Studienleistungen einer anderen Universität anrechnen lassen?
In der Regel ja. Über die Anerkennung der an der Gastuniversität erworbenen Kreditpunkte im Curriculum entscheidet die Prüfungskommission auf Empfehlung der Unterrichtskommission des Studienfachs. Veranstaltungen, die dem Basler Curriculum entsprechen, werden nach dem Äquivalenzprinzip in den entsprechenden Modulen anerkannt, alles andere im freien Wahlbereich. In verschiedenen Fächern bieten Mobilitätsbeauftragte bereits vor einem Auslandssemester Beratung zu den Kriterien für eine mögliche Anerkennung externer Leistungen an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Fakultät.
Bei der Anerkennung von externen Studienleistungen ist zu beachten:
- KP-Summen, die gesamthaft für Leistungen vergeben wurden, können nicht "aufgespaltet" oder geteilt werden. Erhalten Sie im Ausland für ein Seminar mit Essay 10 KP, können diese nur gesamthaft im entsprechenden Modul anerkannt werden, nicht aber auf verschiedene Module verteilt werden.
- Wenn von der externen Universität keine KP vergeben wurden, werden sie von der UK analog zur Basler Regelung entsprechend der Art und dem Umfang der betr. Lehrveranstaltungen vergeben.
- Extern erworbene ECTS werden 1:1 angerechnet, unabhängig davon, wie viele KP die entsprechenden Lehrveranstaltungen in Basel ergeben hätten. Wichtig ist daher nur, dass Sie in den Basler Modulen die minimal geforderten Punktzahlen erreichen und die dort obligatorisch vorgeschriebenen Studienleistungen erbracht haben.
- Die Anzahl KP ist aber nur einer der Richtwerte des Studienplans, die es zu beachten gilt; darüber hinaus muss auch berücksichtigt werden, wie diese erworben werden sollen. Wenn der Studienplan also fordert: "1 Vorlesung und 1 Seminar" und Sie haben eine VL mit 100 KP angerechnet bekommen, müssen Sie trotz dieser punktemässigen "Überfüllung" des Moduls noch ein entsprechendes Seminar absolvieren.
- Universitätswechsler sollten beachten, dass Ihnen in der Regel zwar alle mitgebrachten Studienleistungen anerkannt werden, dass es jedoch eine Mindestzahl an Kreditpunkten gibt, die ihren Studienfächern an der Universität Basel erbracht werden müssen. Weitere Informationen siehe hier.
Nach dem Auslandssemester bzw. Besuch einer anderen Universität: Was muss ich tun?
Wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr bitte an das für die Abwicklung zuständige Studiendekanat:
Philosophisch-Historische Fakultät
Studienadministration
Kreditpunkteverwaltung
Bernoullistrasse 28
CH-4056 Basel
Dabei reichen Sie die folgenden Dokumente ein:
- mitgebrachte Leistungsnachweise / Transcript of Records und ggf. weitere Scheine und Belege
- Anerkennungsformular-mit Angabe der Veranstaltungsform (VL, Sem., PS, Übung, Arbeit etc.) des Titels, des Umfangs (nach Semesterwochenstunden), des/der Dozierenden, gegebenenfalls der Anzahl KP/ECTS auf sowie, falls einer abgeschlossen wurde, den
- Mobilitäts-Studienvertrag (keine normalen Basler Learning Contracts, diese sind nur für aussercurriculare Leistungen an der Uni Basel vorgesehen).
Das Dekanat leitet Ihren Antrag an die zuständige Unterrichtskommission weiter. Auf deren Antrag entscheidet die fakultäre Prüfungskommission über die Anerkennung. Das Resultat erfahren Sie wiederum vom Studiendekanat.