Praktika: Was wird anerkannt?

Für die Anerkennung von Praktika während des Studienverlaufes ist zu differenzieren: 

a) Praktika, die per Learning Contract im freien Wahlbereich anerkannt werden sollen, müssen im weitesten Sinne mit dem Studium zu tun haben. Über ihre Anerkennung entscheidet vor Antritt des Praktikums die Unterrichtskommission des studierten Faches (UK), mit dem das Praktikum im Zusammenhang steht. Sie benötigt dazu eine detaillierte Praktikumsbeschreibung (Ort, Dauer, Umfang, Tätigkeitsbeschreibung, Bestätigung des Praktikumsplatzes/-Angebots).  In der Regel können bei Vollzeitbeschäftigung 0.5 KP pro Praktikumswoche, aber nicht mehr als max. 8 KP anerkannt werden. 

b) Vom Fachbereich organisierte Praktika, die im engeren Sinne mit Studium und Wissenschaft zu tun haben (Forschungspraktika etc.), werden im Wahlmodul Vertiefung des Studienfaches oder im freien Wahlbereich anerkannt. Über die Höhe der KP-Vergabe (die aufgrund der grösseren Nähe zum Studium in der Regel höher ausfällt als im Falle von Wirtschafts- oder NGO-Praktika etc.) entscheidet die Unterrichtskommission.  

c) Für Praktika, die vom Studienplan in den Fachmodulen vorgesehen sind, gelten die in der Wegleitung resp. von den ProfessorInnen bzw. der Koordination des Studiengangs/-Faches kommunizierten Bedingungen. 

 

Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten für ein Praktikum der Kategorie a) oder b) ist ein Praktikumsbericht im Umfang von fünf bis zehn Seiten, der zuhanden des/der Dozierenden, mit dem oder der der Studienvertrag abgeschlossen wurde, eingereicht wird. Dieser sollte folgendes enthalten:  

1. Beschreibung und Charakterisierung der Organisation / des Betriebs 

2. Allgemeine Beschreibung des Praktikumsplatzes / der eigenen Aufgaben 

3. Konkrete, detaillierte Schilderung der Praktikumstätigkeit 

4. Fazit, Lerngewinn (tätigkeitsbezogen wie auch sprachlich), eventueller Nutzen im Kontext des Studiums 

5. Arbeitszeugnis/Praktikumsbescheinigung (inkl. Dauer und Umfang) 

6. ggf. Anhang mit Dokumenten zu Organisation, Projekt etc. 

 

Vgl. BA-Ordnung § 14: 

Die Leistungsüberprüfung von individuellen Praktika erfolgt durch Praktikumsberichte, die von Dozierenden der Universität Basel bewertet werden. 

Praktika dauern mehrere Wochen bis zu sechs Monaten und finden in staatlichen oder privaten Institutionen statt. 

Nach Rücksprache mit der betreffenden Institution und den Studierenden legen die verantwortlichen Dozierenden Art und Dauer des Praktikums sowie Inhalt und Umfang des Praktikumsberichtes in einem Learning Contract schriftlich fest, der von der Unterrichtskommission des jeweiligen Studienfachs bzw. Studiengangs bewilligt wird.

Praktikumsberichte werden durch die zuständige Dozentin bzw. den zuständigen Dozenten bewertet.