Wie kann man Studienleistungen anderer Universitäten anerkennen lassen, die im Rahmen eines dortigen Studienangebotes erbracht wurden?

Leistungen, die noch nicht für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, können nach einer erfolgten Prüfung unter bestimmten Bedingungen für fachliche Anforderungen der Fächer der Phil.-Hist. Fakultät oder im freien Wahlbereich anerkannt werden. Leistungen, die bereits für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, können unter bestimmten Bedingungen für einen Erlass von Studienleistungen (z.B. im freien Wahlbereich) verwendet werden. Informationen dazu werden von der dafür zuständigen Stelle in der fakultären Studienadministration erteilt.

ANTWORT EINBLENDEN
FRAGE EINBLENDEN
Wie kann man Studienleistungen anerkennen lassen, die im Rahmen eines oder mehrerer Auslandssemester (z.B. Eucor/Erasmus) bzw. im Rahmen von innerschweizerischer Mobilität erbracht wurden?

Das dazugehörige Learning Agreement muss vor Erbringung der Leistung mit der verantwortlichen Unterrichtskommission abgeschlossen werden. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, im Vorfeld des Aufenthaltes / vor der Belegung der Lehrveranstaltungen mit der zuständigen Unterrichtskommission zu klären, wo entsprechende Leistungen anerkannt werden. Die verabredeten Leistungen können nach abgeschlossenem Auslandaufenthalt oder nach Abschluss der Leistung an einer anderen (Schweizer) Institution mit diesem Formular anerkannt werden.

ANTWORT EINBLENDEN
FRAGE EINBLENDEN
Wie viele Kreditpunkte können anerkannt werden?

Im Bachelorstudium müssen mindestens 40 Kreditpunkte pro Studienfach oder mindestens 80 Kreditpunkte pro Studiengang, die Bachelorprüfungen und die abschlussrelevanten Seminararbeiten an der Phil.-Hist. Fakultät erbracht werden.

Im Masterstudium müssen mindestens 10 Kreditpunkte pro Studienfach oder mindestens 20 Kreditpunkte pro Studiengang, die Masterprüfungen und die Masterarbeit an der Phil.-Hist. Fakultät erbracht werden.

Die übrigen Kreditpunkte können anerkannt werden.

Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium, § 22, Abs. 2, und in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 26, Abs. 2.

ANTWORT EINBLENDEN
FRAGE EINBLENDEN