Von der Anmeldung bis zur Verbuchung der Note der Masterarbeit gilt Immatrikulationspflicht.
Es liegt im Ermessen der (Kor-)Referent*innen, ob die Masterarbeit digital und/oder als Print-Version abgegeben werden muss. Diese Frage muss direkt mit den (Kor-)Referent*innen geklärt werden.
Ein Verschieben des Abgabetermins der Masterarbeit ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Es müssen unbedingt die genannten Fristen beachtet werden. Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich hier.
Ein Abbrechen einer Masterarbeit ohne «Fail-Folge» ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Für genauere Informationen muss die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration (masterarbeiten-philhist@clutterunibas.ch) kontaktiert werden.
Informationen zu dieser Frage finden sich hier.