Gibt es eine Immatrikulationspflicht während der Masterarbeit?

Von der Anmeldung bis zur Verbuchung der Note der Masterarbeit gilt Immatrikulationspflicht.

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In welcher Form muss die Masterarbeit abgegeben werden?

Es liegt im Ermessen der (Kor-)Referent*innen, ob die Masterarbeit digital und/oder als Print-Version abgegeben werden muss. Diese Frage muss direkt mit den (Kor-)Referent*innen geklärt werden.

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Kann der Abgabetermin der Masterarbeit verschoben werden?

Ein Verschieben des Abgabetermins der Masterarbeit ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Es müssen unbedingt die genannten Fristen beachtet werden. Genauere Informationen zu dieser Frage finden sich hier.

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Kann eine begonnene Masterarbeit ohne «Fail-Folge» abgebrochen werden?

Ein Abbrechen einer Masterarbeit ohne «Fail-Folge» ist nur bei Krankheit oder in anderen aussergewöhnlichen Härtefällen auf Antrag möglich. Für genauere Informationen muss die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration (masterarbeiten-philhist@clutterunibas.ch) kontaktiert werden.

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Wer ist berechtigt, eine Masterarbeit zu betreuen?

Informationen zu dieser Frage finden sich hier.

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Wo finden sich Informationen zur Masterarbeit?

Informationen zur Masterarbeit finden sich im entsprechenden Merkblatt.

Die spezifischen Fristen und Termine finden sich auf der Webseite der Fakultät.

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