Wenn die Dissertation geschrieben ist, alle curricularen Leistungen erfolgreich absolviert wurden und allfällige Auflagen erfüllt worden sind, kann die Zulassung zum Doktoratsexamen beantragt werden. Dazu sind die folgenden Schritte nötig:
Die Anmeldung zum Doktoratsexamen sollte spätestens vier Monate vor dem gewünschten Datum der mündlichen Prüfung eingereicht werden. Während der Master-Prüfungssessionen sind keine Doktoratsexamen möglich. Die Zulassung zum Doktoratsexamen erfolgt nach Annahme der Dissertation durch die Betreuungspersonen. Deren Entscheid über Annahme oder Ablehnung der Dissertation muss dem Dekanat innerhalb von vier Monaten nach Abgabe der Dissertation vorliegen. Die Bestätigung der Annahme der Dissertation sowie die Bestätigung der Zulassung zum Examen werden der Kandidatin bzw. dem Kandidaten zusammen mit der Prüfungseinladung und dem Prüfungsplan zugestellt.
Das Examen findet spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Annahme der Dissertation statt. Bis zum Zeitpunkt des Examens müssen die Doktorierenden weiterhin immatrikuliert sein. Die Prüfung wird von der Studienadministration des Dekanats organisiert. Das Doktoratsexamen wird von der hauptverantwortlichen Betreuungsperson abgenommen, weitere Betreuungspersonen des Doktoratskomitees sollen sich wenn immer möglich am Examen beteiligen. Die Teilnahme von Prüfenden am Examen via Skype ist auf Antrag möglich, unter der Voraussetzung, dass es sich um Personen aus dem Ausland handelt und Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer und Prüfungskandidatin bzw. Prüfungskandidat persönlich anwesend sind. Alle Prüfungsteilnehmenden müssen in einem formlosen Antrag an die Studienadministration des Dekanats ihr schriftliches Einverständnis zur Teilnahme eines Prüfenden via Skype geben. Verantwortung für die Technik trägt die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat. Geräte und Internetzugang können in der Regel durch das Dekanat bereitgestellt werden.
Das Doktoratsexamen dauert 60 Minuten und ist in der Regel nicht öffentlich (Ausnahmen sind vorgängig mit der Studienadministration des Dekanats abzusprechen). Das Doktoratsexamen besteht aus einer Verteidigung der Dissertation (Disputation) auf Grundlage der vorab zur Kenntnis gebrachten Gutachten. Die Disputation setzt sich zusammen aus einem ca. 15-minütigen Vortrag und einer sich daran anschliessenden Diskussion. Diese kann sich von der Dissertation ausgehend über das weitere Fachgebiet erstrecken, dem die Dissertation zugehört. Nach bestandenem Doktoratsexamen vollzieht die bzw. der Prüfungsvorsitzende die vorläufige Promotion. Bis zur rechtskräftigen Promotion darf der Titel Dr. phil. des. (Doktor philosophiae designatus) geführt werden.
Das Zeugnis wird an der Diplomfeier überreicht. Für KandidatInnen, die ihr Examen im Zeitraum zwischen 1. Februar bis 31. Juli erfolgreich abgelegt haben, findet die Diplomfeier im darauf folgenden September statt, für KandidatInnen, die ihr Examen im Zeitraum zwischen 1. August bis 31. Januar erfolgreich abgelegt haben, im darauf folgenden März. Ist eine persönliche Entgegennahme des Zeugnisses an der Diplomfeier nicht möglich, können die Abschlussdokumente auf Anfrage zugesendet werden.
Das Promotionsverfahren ist erst nach Erfüllung der Publikationspflicht und der Aushändigung der Urkunde abgeschlossen. Die Kandidatin bzw. der Kandidat ist verpflichtet, die Dissertation innerhalb von drei Jahren nach dem Doktoratsexamen in der in den Publikationsbestimmungen der Fakultät festgelegten Form abzuliefern. Die Druck- und Bindevorschriften für Dissertationen der Universitätsbibliothek müssen ebenfalls beachtet werden. Eine detaillierte Anleitung zur Publikation der Dissertation in elektronischer Form auf dem Dokumentenserver edoc der Universitätsbibliothek finden Sie unter der Rubrik E-Dissertation.
Nach Erfüllung der Publikationspflicht wird möglichst innerhalb von zwei Monaten die Promotionsurkunde ausgestellt. Die Promotionsurkunde berechtigt zum Führen des akademischen Titels «Dr. phil.», in englischer Übersetzung «PhD». Die Promotion wird durch die Publikation im Kantonsblatt Basel-Stadt bekannt gemacht.