Bis wann muss die Doktoratsvereinbarung abgeschlossen werden?

Die Doktoratsvereinbarung muss im ersten Semester der Promotion zwischen der/dem Doktorierenden und der Erstbetreuungsperson abgeschlossen werden. Das Original verbleibt bei der/dem Doktorierenden, eine Kopie des Deckblatts ist in der Studienadministration des Dekanats (per Post oder Email an Hildegard.Raeuber@unibas.ch) zu hinterlegen. Eine Kopie sollte zudem bei der/dem Erstbetreuer/in aufbewahrt werden. Falls das Doktoratskomitee nicht im Laufe des ersten Semesters benannt wird, muss es spätestens 12 Monate nach Beginn des Doktorats bestimmt werden. Eine Kopie des entsprechend aktualisierten Deckblattes ist in der Studienadministration des Dekanats (per Email an doktorat-philhist@clutterunibas.ch) zu hinterlegen.
Die Doktoratsvereinbarung sollte mindestens einmal pro Jahr im Rahmen…

mehr
ANTWORT EINBLENDEN
FRAGE EINBLENDEN
Kann eine Doktoratsvereinbarung geändert werden?

Ja, die Doktoratsvereinbarung kann während des Doktorats an veränderte Umstände angepasst werden. Alle Änderungen der im Deckblatt der Doktoratsvereinbarung festgelegten Rahmenbedingungen müssen mittels einer aktualisierten Kopie des Deckblatts beim Promotionsausschuss beantragt und durch diesen genehmigt werden. Im Konfliktfall können sich Doktorierende und Betreuende an den Promotionsausschuss der Fakultät wenden (siehe auch "Wie kann eine Doktoratsvereinbarung aufgelöst werden?").

ANTWORT EINBLENDEN
FRAGE EINBLENDEN
Was ist eine Doktoratsvereinbarung und wozu dient sie?

Die Doktoratsvereinbarung ist ein Arbeits- und Orientierungsinstrument für die optimale Ausgestaltung und Begleitung eines Doktorats.

ANTWORT EINBLENDEN
FRAGE EINBLENDEN
Wie kann eine Doktoratsvereinbarung aufgelöst werden?

Eine Auflösung der Doktoratsvereinbarung ist bei beiderseitigem Einverständnis bis zur Anmeldung zum Doktoratsexamen jederzeit möglich. In Konfliktfällen sowie bei Nichterfüllung bzw. ungenügender Erfüllung der vereinbarten Leistungen gemäss „Individuellem Studienplan“ und Gesprächsprotokollen haben beide Parteien die Möglichkeit, den Promotionsausschuss um Vermittlung zu bitten. Der Promotionsausschuss versucht nach Möglichkeit, eine für alle Parteien befriedigende Lösung zu finden.
Wird die Vereinbarung von einer der beiden Parteien in wesentlichen Punkten nicht eingehalten, ist eine sechsmonatige Frist zur Verbesserung einzuräumen. Tritt keine Verbesserung ein oder ist eine befriedigende Lösung nicht zu finden, haben beide Parteien die Möglichkeit, die Doktoratsvereinbarung aufzulösen.…

mehr
ANTWORT EINBLENDEN
FRAGE EINBLENDEN
Wie wird der Individuelle Studienplan ausgefüllt?

Der Individuellen Studienplan wird im ersten Semester, wenn die Doktoratsvereinbarung abgeschlossen wird, mit der Erstbetreuungsperson besprochen. Zu diesem Zeitpunkt werden alle zu erbringenden Studienleistungen eingetragen, die bereits verpflichtend festgelegt werden können. Alle weiteren im Laufe der Doktoratsausbildung erbrachten Leistungen werden sukzessiv ergänzt und nach erfolgreicher Absolvierung von der Betreuungsperson unterschriftlich testiert  (vgl. «Erwerb von Kreditpunkten»). Die Einzelleistungen werden von der Betreuungsperson aber erst unterschriftlich testiert, wenn die Leistung erbracht ist.

Die Erstbetreuerin bzw. der Erstbetreuer bestätigt das vollständig absolvierte Bildungsangebot für die Anmeldung zum Doktoratsexamen. Der vollständig ausgefüllte «Individuelle…

mehr
ANTWORT EINBLENDEN
FRAGE EINBLENDEN