Ich habe Sprach-Vorkenntnisse / bin MuttersprachlerIn: Wie kann das Sprachmodul erlassen werden?

Das Sprachmodul ihres Faches kann „muttersprachlichen“ Studierenden auf Antrag (nur) unter der Bedingung vollständig erlassen werden, dass sie eine abgeschlossene Mittelschulbildung im jeweiligen Sprachgebiet nachweisen können. Einzelne Sprachkurse können bei Vorliegen entsprechender Vorkenntnisse in Absprache mit den zuständigen Dozierenden erlassen werden (insofern die entsprechenden KP nicht alternativ nach Absprache durch Belegung und Absolvierung der Leistungsüberprüfung der betr. Kurse ohne Kursbesuch erworben werden). In jedem Falle müssen für erlassene Sprach-Studienleistungen Ersatzleistungen in entsprechendem KP-Umfang erbracht werden; es wird empfohlen, diese im Rahmen anderer Sprachkurse (DaF, Engl., Frz. etc.) zu erbringen, ansonsten im Sinne einer Vertiefung des jeweiligen…

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Wie erfolgt die Anrechnung von Sprachkurse?

Sprachkurse, welche vom Sprachenzentrum der Universität Basel oder von Sprachenzentren anderer Universitäen angeboten werden, können im Bachelor- und/oder Masterstudium der Phil.-Hist. Fakultät (nur!) im freien Wahlbereich angerechnet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Phil.-Hist. Fakultät.

Sprachkurse anderer Hochschul-Institutionen, die KP (ECTS) nach dem Bologna-System vergeben, können nach denselben Bedingungen ggf. auch in den Modulen Ihres philologischen Faches anerkannt werden.

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