/ Sprach- und Literaturwissenschaften

Ich habe Sprach-Vorkenntnisse / bin MuttersprachlerIn: Wie kann das Sprachmodul erlassen werden?

Das Sprachmodul ihres Faches kann „muttersprachlichen“ Studierenden auf Antrag (nur) unter der Bedingung vollständig erlassen werden, dass sie eine abgeschlossene Mittelschulbildung im jeweiligen Sprachgebiet nachweisen können. Einzelne Sprachkurse können bei Vorliegen entsprechender Vorkenntnisse in Absprache mit den zuständigen Dozierenden erlassen werden (insofern die entsprechenden KP nicht alternativ nach Absprache durch Belegung und Absolvierung der Leistungsüberprüfung der betr. Kurse ohne Kursbesuch erworben werden). In jedem Falle müssen für erlassene Sprach-Studienleistungen Ersatzleistungen in entsprechendem KP-Umfang erbracht werden; es wird empfohlen, diese im Rahmen anderer Sprachkurse (DaF, Engl., Frz. etc.) zu erbringen, ansonsten im Sinne einer Vertiefung des jeweiligen Studienfachs.

Vorgehen: Beantragen Sie den Erlass auf dem entsprechenden Formular. Drucken Sie es doppelt aus, unterschreiben Sie beide Exemplare und leiten Sie sie an die/den zuständige/n Sprachlektor/in weiter. Nach der Bestätigung (per Unterschrift) durch die/den Sprachlektor/in leitet diese/r den Antrag an die Unterrichtskommission (UK) weiter, die beim Studiendekanat den Erlass der entsprechenden KP für Sie beantragt und Ihnen ein gegengezeichnetes Exemplar wieder zukommen lässt. Sie sind verpflichtet, dem Studiendekanat den Antrag bei der Beantragung Ihres Zeugnisses vorzulegen.