Die Universität Basel versteht sich als eine Organisation, welche die vielfältigen Potentiale ihrer Mitglieder anerkennt, wertschätzt und fördert, unabhängig von Alter, Behinderung/ chronischer Erkrankung, Geschlecht, kultureller Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion. Im Auftrag der Universität Basel wirkt die Chancengleichheit gemäss ihrem politischen Mandat auf eine diskriminierungsfreie, gleichstellungsorientierte und familienfreundliche Organisationskultur hin.

Gleichstellungsplan der Universität Basel

Chancengleichheit

Chancengleichheit hat als übergeordnetes Ziel hohe Priorität an der Universität Basel und der Philosophisch-Historischen Fakultät. Sie soll institutionell in Organisation, Lehre, Nachwuchsförderung und Forschung gepflegt werden und dabei alle Gruppierungen einbeziehen.

Die Philosophisch-Historische Fakultät definiert in ihrem fakultären Gleichstellungsplan eigene Ziele und Massnahmen unter Berücksichtigung des gesamtuniversitären Gleichstellungsplans. Zu den Massnahmen gehörte auch die Einsetzung einer ständigen Kommission für Chancengleichheit im Frühjahrsemester 2017. Die Kommission berät die Fakultät und die Departemente mit ihren Gremien in Fragen von Chancengleichheit, Gleichstellung und Diversity. Dabei achtet sie insbesondere auf die Förderung des akademischen Nachwuchses. Den Vorsitz der Kommission für Chancengleichheit hat die bzw. der fakultäre Gleichstellungsbeauftragte, gewählt durch die Fakultätsversammlung aus dem Kreis der Angehörigen der Gruppierung I. Sie bzw. er vertritt die Gleichstellungsanliegen der Fakultät und wirkt innerhalb der Fakultät auf die Verwirklichung von Chancengleichheit hin.

Gleichstellungsbeauftragter

Stv. Gleichstellungsbeauftragte


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