Das Dekanat im Herbstsemester 2022 (von links nach rechts): Prof. Dr. Nicola Gess, Prof. Dr. Matthias Schmidt, Prof. Dr. Martin Lengwiler, Dipl. Ing.-Agr. ETH Roberto Lazzari

Organisation und Zusammensetzung

Kollegiale Entscheidungen als Grundprinzip eines erfolgreichen Teams

Das Dekanat besteht aus dem Dekan, dem Studiendekan, der Forschungsdekanin, die von der Fakultätsversammlung gewählt werden, sowie, mit beratender Funktion, dem Geschäftsführer. Darüber hinaus beschäftigt es Mitarbeitende in Stabsstellen und in der Studienadministration. Unter der Leitung des Dekans und im Rahmen der Ausführungen des Fakultätsereglements (insb. §§ 18-21) sowie des Geschäftsreglements organisiert sich das Dekanat selbst und fasst seine Beschlüsse im Kollegium.

  • Dekan der Philosophisch-Historischen Fakultät für die Amtszeit FS 2022 bis FS 2025 ist Prof. Dr. Martin Lengwiler, Professor für Neuere Allgemeine Geschichte.
  • Prof. Dr. Matthias Schmidt, Professor für Neuere Musik ist Studiendekan der Fakultät. Er wurde für die Amtsperiode FS 2022 bis HS 2024 gewählt.
  • Forschungsdekanin für die Amtszeit HS 2022 bis FS 2025 ist Prof. Dr. Nicola Gess, Professorin für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft.
  • Festangestellter, direkt dem Dekan unterstellter Geschäftsführer der Fakultät ist Dipl. Ing.-Agr. ETH Roberto Lazzari.

Aufgaben

Das Dekanat leitet die Geschäfte der Fakultät und achtet dabei auf den Fluss der Information und auf die Mitwirkung aller Gruppierungen. Es vertritt die Fakultät nach aussen, sowohl in universitären als auch in ausseruniversitären Gremien und Institutionen. Insbesondere bereitet es die Sitzungen der Fakultätsversammlung und des Fakultätsausschusses vor und schlägt die Zusammensetzung der Fakultätskommissionen vor. Berufungskommissionen werden i.d.R. von einem Mitglied des Dekanats geleitet.

In dringenden Fällen ist das Dekanat berechtigt, Geschäfte der Fakultätsversammlung und des Fakultätsausschusses zu erledigen – vorbehaltlich derer späterer Zustimmung. Alle Geschäfte, die nicht explizit einem anderen Organ zugewiesen sind, fallen in die Zuständigkeit des Dekanats.