Das Dekanat im Frühjahrsemester 2025 (von links nach rechts): Prof. Dr. Martin Lengwiler, Prof. Dr. Miriam Locher, Prof. Dr. Nicola Gess, Dipl. Ing.-Agr. ETH Roberto Lazzari
Das Dekanat besteht aus dem Dekan, der Studiendekanin, der Forschungsdekanin, die von der Fakultätsversammlung gewählt werden, sowie, mit beratender Funktion, dem Geschäftsführer. Darüber hinaus beschäftigt es Mitarbeitende in Stabsstellen und in der Studienadministration. Unter der Leitung des Dekans und im Rahmen der Ausführungen des Fakultätsereglements (insb. §§ 18-21) sowie des Geschäftsreglements organisiert sich das Dekanat selbst und fasst seine Beschlüsse im Kollegium.
Das Dekanat leitet die Geschäfte der Fakultät und achtet dabei auf den Fluss der Information und auf die Mitwirkung aller Gruppierungen. Es vertritt die Fakultät nach aussen, sowohl in universitären als auch in ausseruniversitären Gremien und Institutionen. Insbesondere bereitet es die Sitzungen der Fakultätsversammlung und des Fakultätsausschusses vor und schlägt die Zusammensetzung der Fakultätskommissionen vor. Berufungskommissionen werden i.d.R. von einem Mitglied des Dekanats geleitet.
In dringenden Fällen ist das Dekanat berechtigt, Geschäfte der Fakultätsversammlung und des Fakultätsausschusses zu erledigen – vorbehaltlich derer späterer Zustimmung. Alle Geschäfte, die nicht explizit einem anderen Organ zugewiesen sind, fallen in die Zuständigkeit des Dekanats.
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