Geschäftsführung & Verwaltung

Der Geschäftsführer wird vom Dekanat unter Mitwirkung des Rektorats angestellt und ist dem Dekan direkt unterstellt. Er koordiniert die Geschäfte des Dekanats, des Fakultätsausschusses und der Fakultätsversammlung, unterstützt die Dekaninnen und Dekane insbesondere in wissenschaftsorganisatorischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und leitet die Dekanatsverwaltung.

Zu den Aufgaben der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers gehören insbesondere:

  • die Vorbereitung von Grundlagenmaterial im Rahmen der Entscheidungsprozesse der fakultären Gremien,
  • die Mitwirkung bei der Budget-, Finanz- und Strukturplanung der Fakultät,
  • das Controlling in Zusammenarbeit mit den Departementen,
  • die Koordination der Verwaltungsgeschäfte zwischen der Fakultät und den Departementen sowie
  • die Sicherstellung einer effizienten Organisation und reibungslosen Durchführung der administrativen Abläufe der Fakultät,
  • die Verantwortung für die Verwaltung der räumlichen und technischen Infrastruktur des Dekanats in­klusive der Sicherheitsmassnahmen.

Verwaltungsteam