Habilitation an der Philosophisch-Historischen Fakultät

Die Habilitation folgt auf die Promotion und ist in vielen Ländern nach wie vor die höchste Hochschulprüfung. Mit der Habilitation wird wissenschaftlich ausgewiesenen Personen der akademische Grad des «Dr. habil.» (Doctor habilitatus) erteilt. Die erfolgreiche Habilitation und der Grad «Dr. habil.» bestätigen die Fähigkeit, einen Wissenschaftsbereich eigenständig in Forschung und Lehre vertreten zu können. Zusätzlich wird in der Regel auch eine Lehrbefugnis für einen wissenschaftlichen Fachbereich erteilt. 

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens darf der akademische Titel «Privatdozentin» bzw. «Privatdozent» geführt werden. Mit der Annahme des Titels verpflichten sich Privatdozierenden, wissenschaftlich tätig zu bleiben und eine Lehrveranstaltung im Umfang von zwei Semesterwochenstunden an der Universität Basel in dem Wissenschaftsbereich durchzuführen, für den die venia docendi erteilt worden ist. Die Fakultät kann auf begründetes Gesuch hin eine Befreiung von der Lehrverpflichtung genehmigen; der entsprechende Antrag ist an das Dekanat zu richten. Die Fakultät überprüft alle fünf Jahre zuhanden der Regenz, ob die mit der Lehrbefugnis verbundenen Verpflichtungen erfüllt sind.

Habilitationsverfahren

Die Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen der Habilitierenden erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Habilitationsleistung oder anderer gleichwertiger Publikationen, dem Nachweis pädagogisch-didaktischer Fähigkeiten sowie einem Probevortrag mit Kolloquium. Nach Verleihung der Lehrbefugnis halten Privatdozierende innerhalb eines Jahres eine öffentliche Antrittsvorlesung. Es wird empfohlen, vor Einreichung eines Habilitationsgesuchs an die zuständige Habilitationskommission ein Vorgespräch mit der bzw. dem Vorsitzenden der Kommission zu führen sowie die geltende Habilitationsordnung zu konsultieren.



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