Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen. Sollten triftige Gründe vorliegen, können die Abschlussdokumente auch vor der Diplomfeier zugestellt werden, wobei der Bearbeitungszeitraum in der Regel jedoch nicht verkürzt werden kann. Vor Abschluss der Bearbeitung kann auf Antrag eine provisorische Bestätigung des Abschlusses ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Abschluss dauert mindestens sechs Wochen; nach sechs Wochen erhalten die Studierenden eine definitive Abschlussbestätigung. Die offiziellen Abschlussdokumente, d.h. die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement, werden an der Diplomfeier überreicht.
Der Antrag auf Abschluss kann innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, sobald alle erforderlichen Studienleistungen entsprechend dem Studienplan verbucht sind. Bei Schwierigkeiten mit der fristgerechten Verbuchung von Studienleistungen sollte die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration vor Ablauf der Frist kontaktiert werden.
Das Formular ist hier, das Merkblatt zur Modulzuordnung hier und das Merkblatt zum Antrag auf Masterabschluss hier zu finden.
Studierende ausseruniversitärer Zweitfächer mit anderer Heimuniversität wenden sich bezüglich der Modulzuordnung an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.
Weiterführende Informationen zur Modulzuordnung und u.a. auch detailliertere Erklärungen zum Umgang mit nicht verwendeten Studienleistungen finden sich hier.
Die Module müssen laut Studienplan erfüllt sein. Lehrveranstaltungen der beiden gewählten Studienfächer bzw. des gewählten Studiengangs werden den entsprechenden Modulen des jeweiligen Studienangebotes zugeordnet. Dem Modul «freier Wahlbereich» werden ausschliesslich fachfremde Leistungen und reine Bachelor-Veranstaltungen zugeordnet. Die Kreditpunkte-Anzahl in diesem Modul kann unter 20 Kreditpunkten liegen, wenn die Gesamtanzahl der Kreditpunkte trotzdem mindestens 120 Kreditpunkte beträgt.
Eine Übersicht der beizulegenden Dokumente findet sich hier.
Genaue Angaben zur Berechnung der Abschlussnote finden sich in der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium, § 28.
Sobald alle erforderlichen Studienleistungen erbracht wurden, besteht keine Immatrikulationspflicht mehr. Der Antrag auf Abschluss kann auch gestellt werden, wenn die Exmatrikulation bereits erfolgt ist.