Ein Promotionsstudium dauert in der Regel drei bis fünf Jahre und besteht aus der Dissertation, einem Bildungsangebot (curricularer Teil) und dem Doktoratsexamen. Das Bildungsangebot umfasst im individuellen Doktorat Leistungen im Umfang von mind. 12 Kreditpunkten, in den Doktoratsprogrammen mind. 18 Kreditpunkte. Zunächst gilt es jedoch, ein Doktoratskomitee zu bilden, das die Rahmenbedingungen für das Doktorat festlegt und gemeinsam mit Ihnen die Doktoratsvereinbarung inklusive dem Individuellen Studienplan erstellt.

Doktoratskomitee

Zusammensetzung und Aufgaben

Jedes Doktorat wird von einem Doktoratskomitee begleitet. Dieses besteht a) in der Regel aus einem Erst- und einer Zweitbetreuungsperson oder kann b) um eine dritte Person auf ein Dreierkomitee erweitert werden. Die Erstbetreuungsperson ist hauptverantwortlich für die korrekte Durchführung des Promotionsvorhabens und muss eine angemessene Betreuung gewährleisten. Das Doktoratskomitee legt das zu absolvierende Bildungsangebot fest und gibt der bzw. dem Promovierenden in regelmässig stattfindenden Betreuungsgesprächen Rückmeldung zu Qualität und Fortschritt der Arbeit. Alle Mitglieder des Doktoratskomitees verfassen je ein unabhängiges und benotetes Gutachten über die eingereichte Dissertation.

Bildung und Einsetzung 

Die Erstbetreuungsperson muss bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktoratsstudium benannt werden. Dazu ist ein Antrag des Erstbetreuers bzw. der Erstbetreuerin um Betreuungsübernahme auszufüllen und zusammen mit dem Antrag auf Zulassung beim Studiensekretariat einzureichen. Die weiteren Betreuungspersonen sollten möglichst zu Beginn der Promotion bestimmt werden. Das Doktoratskomitee muss jedoch spätestens 12 Monate nach Beginn des Doktorats benannt und vom Promotionsausschuss eingesetzt werden. Die Frist für die Einsetzung des Doktoratskomitees wird jeder Doktorandin bzw. jedem Doktoranden zusammen mit der Zulassungsverfügung mitgeteilt.

Die Erstbetreuung können alle Professorinnen und Professoren, die der Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel angehören, übernehmen. Mitglieder der Gruppierung II (Assistenzprofessorinnen und -professoren ohne Tenure Track, promovierte Titularprofessorinnen und -professoren sowie an der Fakultät habilitierte Privatdozentinnen und Privatdozenten) können eine Erstbetreuung übernehmen, sofern eine Professorin oder ein Professor aus der Gruppierung I als zweite Betreuungsperson fungiert. Diese muss allerdings bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktorat im Antrag der Erstbetreuungsperson um Betreuungsübernahme benannt werden. Auf Antrag an den Promotionsausschuss – die Doktoratsvereinbarung reicht in diesem Fall aus – können promovierte Titularprofessorinnen und Titularprofessoren der Phil.-Hist. Fakultät sowie Mitglieder der Gruppierung I einer anderen Fakultät der Universität Basel den Mitgliedern der Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät in Belangen des Doktoratskomitees gleichgestellt werden.
Die Zweitbetreuung können alle oben genannten Fakultätsmitglieder der Gruppierungen I und II übernehmen. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag – die Doktoratsvereinbarung reicht in diesem Fall aus – auch eine Zweitbetreuungsperson ausserhalb der Fakultät oder ausserhalb der Universität Basel zulassen. Sie müssen eine vergleichbare Qualifikation und Anstellung besitzen wie interne Zweitbetreuungspersonen und an ihrer Heiminstitution das Promotionsrecht besitzen. In der Doktoratsvereinbarung sind die vollständigen Kontaktdaten der beantragten externen Zweitbetreuungsperson anzugeben (universitäre Anbindung, Postanschrift, E-Mail-Adresse). Über die Genehmigung einer externen Zweitbetreuung entscheidet der Promotionsausschuss.
Auf Antrag des bzw. der Doktorierenden an den Promotionsausschuss kann das Doktoratskomitee um eine dritte Betreuungsperson erweitert werden. Im Rahmen einer Dreierbetreuung kann entweder die Zweit- oder die Drittbetreuungsperson über kein Promotionsrecht verfügen, allerdings muss diese Person eine Anbindung an eine Hochschule nachweisen oder über eine hohe fachliche Kompetenz im Promotionsthema verfügen. Dazu muss ein formloser Antrag in Briefform an den Promotionsausschuss gestellt werden mit Begründung der Wahl und Angaben zu Position, institutioneller Anbindung und Adresse (Postanschrift, E-Mail-Adresse) der gewünschten Betreuungsperson. Der Antrag muss von der Erstbetreuungsperson unterstützt werden. Über die Genehmigung eines Dreierkomitees entscheidet der Promotionsausschuss.