Am Fachbereich Nachhaltigkeitsforschung des Departements Gesellschaftswissenschaften der Universität Basel besteht die Möglichkeit, im Bereich der gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung zu promovieren.
Zu den gegenwärtigen Arbeitsschwerpunkten des Fachbereichs gehören philosophische und gesellschaftstheoretische Grundlagen der Nachhaltigkeit (Nachhaltigkeitstheorie) sowie empirische Untersuchungen zur Steuerung gesellschaftlicher Transformationsprozesse auf der Ebene individueller und kollektiver Akteure (Nachhaltigkeitsgovernance). Thematisch konzentriert sich die Arbeit derzeit auf verschiedene Facetten der «Energiezukunft» (im Kontext des schweizerischen Competence Center for Research in Energy, Society and Transition, CREST) sowie auf Fragen der Lebensqualität (Nord und Süd).
Neben der Erfüllung der formalen Zulassungskriterien der Universität Basel ist die schriftliche Ausarbeitung einer mit dem betreuenden Professor (Prof. Paul Burger) abgestimmten Projektidee erforderlich, die inhaltlich an die Arbeitsschwerpunkte des Fachbereichs anschliesst.
Studierenden aus dem Ausland empfehlen wir über die nachstehenden Informationen hinaus, auch das Merkblatt step by step – Preliminary information for international PhD candidates at the University of Basel zu konsultieren.
Die Zulassung zur Doktoratsausbildung setzt einen Masterabschluss in einem zum gewünschten Promotionsfach verwandten Studienfach oder Studiengang voraus, wobei der Notendurchschnitt auf ein Zehntel gerundet mindestens 5,0 betragen muss (das schweizerische System umfasst Noten zwischen 1 und 6, wobei 6 = max., 4 = pass). Andere Studienabschlüsse einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule können ganz oder teilweise als äquivalent anerkannt werden, gegebenenfalls mit der Auflage, Studienleistungen nachzuholen. Abschlüsse der universitären Weiterbildung (z.B. Master of Advanced Studies) berechtigen nicht zu einem Promotionsstudium.
Der Antrag auf Zulassung muss beim Studiensekretariat der Universität gestellt werden und erfolgt online. Bewerbungen können auch nach Ablauf der offiziellen Anmeldefristen eingereicht werden. Eine Bearbeitung auf das gewünschte Semester hin ist dann jedoch nicht mehr gewährleistet, und auch das Belegen von Lehrveranstaltungen im laufenden Semester kann nicht garantiert werden.
Für die Aufnahme in ein Doktoratsprogramm ist die erfolgreiche Zulassung zum Doktorat an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel Voraussetzung. Sobald diese Zulassung erfolgt ist, kann das Gesuch um Aufnahme in ein Doktoratsprogramm gestellt werden. Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Doktoratsprogramme.
Für Informationen betreffend der Durchführung eines Doktoratsprojekts, das gleichzeitig an der Universität Basel und einer zweiten Universität im Ausland stattfindet und zu einem Doppelabschluss führt (sogenannte Cotutelle de thèse resp. Double Doctoral Degree), steht die Website der Universität Basel zur Verfügung.
Die hauptsächlichen Unterrichtssprachen an der Philosophisch-Historischen Fakultät sind Deutsch und Englisch (mit Ausnahme der Sprach- und Literaturwissenschaften). Für ein erfolgreiches Studium sollte in den Unterrichtssprachen des Promotionsfaches ein Niveau von mindestens C1 gemäss dem Europäischen Referenzrahmen vorhanden sein. Den Erwerb von Sprachkenntnissen auf den geforderten Niveaus unterstützt das Sprachenzentrum der Universität Basel.
Ein Promotionsstudium dauert in der Regel drei bis fünf Jahre und besteht aus der Dissertation, einem Bildungsangebot (curricularer Teil) und dem Doktoratsexamen. Das Bildungsangebot umfasst im individuellen Doktorat Leistungen im Umfang von mind. 12 Kreditpunkten, in den Doktoratsprogrammen mind. 18 Kreditpunkte. Zunächst gilt es jedoch, ein Doktoratskomitee zu bilden, das die Rahmenbedingungen für das Doktorat festlegt und gemeinsam mit Ihnen die Doktoratsvereinbarung inklusive dem Individuellen Studienplan erstellt.
Zusammensetzung und Aufgaben
Jedes Doktorat wird von einem Doktoratskomitee begleitet. Dieses besteht a) in der Regel aus einem Erst- und einer Zweitbetreuungsperson oder kann b) um eine dritte Person auf ein Dreierkomitee erweitert werden. Die Erstbetreuungsperson ist hauptverantwortlich für die korrekte Durchführung des Promotionsvorhabens und muss eine angemessene Betreuung gewährleisten. Das Doktoratskomitee legt das zu absolvierende Bildungsangebot fest und gibt der bzw. dem Promovierenden in regelmässig stattfindenden Betreuungsgesprächen Rückmeldung zu Qualität und Fortschritt der Arbeit. Alle Mitglieder des Doktoratskomitees verfassen je ein unabhängiges und benotetes Gutachten über die eingereichte Dissertation.
Bildung und Einsetzung
Die Erstbetreuungsperson muss bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktoratsstudium benannt werden. Dazu ist ein Antrag des Erstbetreuers bzw. der Erstbetreuerin um Betreuungsübernahme auszufüllen und zusammen mit dem Antrag auf Zulassung beim Studiensekretariat einzureichen. Die weiteren Betreuungspersonen sollten möglichst zu Beginn der Promotion bestimmt werden. Das Doktoratskomitee muss jedoch spätestens 12 Monate nach Beginn des Doktorats benannt und vom Promotionsausschuss eingesetzt werden. Die Frist für die Einsetzung des Doktoratskomitees wird jeder Doktorandin bzw. jedem Doktoranden zusammen mit der Zulassungsverfügung mitgeteilt.
Die Erstbetreuung können alle Professorinnen und Professoren, die der Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel angehören, übernehmen. Mitglieder der Gruppierung II (Assistenzprofessorinnen und -professoren ohne Tenure Track, promovierte Titularprofessorinnen und -professoren sowie an der Fakultät habilitierte Privatdozentinnen und Privatdozenten) können eine Erstbetreuung übernehmen, sofern eine Professorin oder ein Professor aus der Gruppierung I als zweite Betreuungsperson fungiert. Diese muss allerdings bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktorat im Antrag der Erstbetreuungsperson um Betreuungsübernahme benannt werden. Auf Antrag an den Promotionsausschuss – die Doktoratsvereinbarung reicht in diesem Fall aus – können promovierte Titularprofessorinnen und Titularprofessoren der Phil.-Hist. Fakultät sowie Mitglieder der Gruppierung I einer anderen Fakultät der Universität Basel den Mitgliedern der Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät in Belangen des Doktoratskomitees gleichgestellt werden.
Die Zweitbetreuung können alle oben genannten Fakultätsmitglieder der Gruppierungen I und II übernehmen. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag – die Doktoratsvereinbarung reicht in diesem Fall aus – auch eine Zweitbetreuungsperson ausserhalb der Fakultät oder ausserhalb der Universität Basel zulassen. Sie müssen eine vergleichbare Qualifikation und Anstellung besitzen wie interne Zweitbetreuungspersonen und an ihrer Heiminstitution das Promotionsrecht besitzen. In der Doktoratsvereinbarung sind die vollständigen Kontaktdaten der beantragten externen Zweitbetreuungsperson anzugeben (universitäre Anbindung, Postanschrift, E-Mail-Adresse). Über die Genehmigung einer externen Zweitbetreuung entscheidet der Promotionsausschuss.
Auf Antrag des bzw. der Doktorierenden an den Promotionsausschuss kann das Doktoratskomitee um eine dritte Betreuungsperson erweitert werden. Im Rahmen einer Dreierbetreuung kann entweder die Zweit- oder die Drittbetreuungsperson über kein Promotionsrecht verfügen, allerdings muss diese Person eine Anbindung an eine Hochschule nachweisen oder über eine hohe fachliche Kompetenz im Promotionsthema verfügen. Dazu muss ein formloser Antrag in Briefform an den Promotionsausschuss gestellt werden mit Begründung der Wahl und Angaben zu Position, institutioneller Anbindung und Adresse (Postanschrift, E-Mail-Adresse) der gewünschten Betreuungsperson. Der Antrag muss von der Erstbetreuungsperson unterstützt werden. Über die Genehmigung eines Dreierkomitees entscheidet der Promotionsausschuss.
Weitere Informationen zum Promotionsverlauf finden Sie auf der Website der Philosophisch-Historischen Fakultät.
Wenn die Dissertation geschrieben ist, alle curricularen Leistungen erfolgreich absolviert wurden und allfällige Auflagen erfüllt worden sind, kann die Zulassung zum Doktoratsexamen beantragt werden. Dazu sind die folgenden Schritte nötig:
Die Anmeldung zum Doktoratsexamen sollte spätestens vier Monate vor dem gewünschten Datum der mündlichen Prüfung eingereicht werden. Während der Master-Prüfungssessionen sind keine Doktoratsexamen möglich. Die Zulassung zum Doktoratsexamen erfolgt nach Annahme der Dissertation durch die Betreuungspersonen. Deren Entscheid über Annahme oder Ablehnung der Dissertation muss dem Dekanat innerhalb von vier Monaten nach Abgabe der Dissertation vorliegen. Die Bestätigung der Annahme der Dissertation sowie die Bestätigung der Zulassung zum Examen werden der Kandidatin bzw. dem Kandidaten zusammen mit der Prüfungseinladung und dem Prüfungsplan zugestellt.
Das Examen findet spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Annahme der Dissertation statt. Bis zum Zeitpunkt des Examens müssen die Doktorierenden weiterhin immatrikuliert sein. Die Prüfung wird von der Studienadministration des Dekanats organisiert. Das Doktoratsexamen wird von der hauptverantwortlichen Betreuungsperson abgenommen, weitere Betreuungspersonen des Doktoratskomitees sollen sich wenn immer möglich am Examen beteiligen. Die Teilnahme von Prüfenden am Examen via Skype ist auf Antrag möglich, unter der Voraussetzung, dass es sich um Personen aus dem Ausland handelt und Erstbetreuerin bzw. Erstbetreuer und Prüfungskandidatin bzw. Prüfungskandidat persönlich anwesend sind. Alle Prüfungsteilnehmenden müssen in einem formlosen Antrag an die Studienadministration des Dekanats ihr schriftliches Einverständnis zur Teilnahme eines Prüfenden via Skype geben. Verantwortung für die Technik trägt die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat. Geräte und Internetzugang können in der Regel durch das Dekanat bereitgestellt werden.
Das Doktoratsexamen dauert 60 Minuten und ist in der Regel nicht öffentlich (Ausnahmen sind vorgängig mit der Studienadministration des Dekanats abzusprechen). Das Doktoratsexamen besteht aus einer Verteidigung der Dissertation (Disputation) auf Grundlage der vorab zur Kenntnis gebrachten Gutachten. Die Disputation setzt sich zusammen aus einem ca. 15-minütigen Vortrag und einer sich daran anschliessenden Diskussion. Diese kann sich von der Dissertation ausgehend über das weitere Fachgebiet erstrecken, dem die Dissertation zugehört. Nach bestandenem Doktoratsexamen vollzieht die bzw. der Prüfungsvorsitzende die vorläufige Promotion. Bis zur rechtskräftigen Promotion darf der Titel Dr. phil. des. (Doktor philosophiae designatus) geführt werden.
Das Zeugnis wird an der Diplomfeier überreicht. Für KandidatInnen, die ihr Examen im Zeitraum zwischen 1. Februar bis 31. Juli erfolgreich abgelegt haben, findet die Diplomfeier im darauf folgenden September statt, für KandidatInnen, die ihr Examen im Zeitraum zwischen 1. August bis 31. Januar erfolgreich abgelegt haben, im darauf folgenden März. Ist eine persönliche Entgegennahme des Zeugnisses an der Diplomfeier nicht möglich, können die Abschlussdokumente auf Anfrage zugesendet werden.
Das Promotionsverfahren ist erst nach Erfüllung der Publikationspflicht und der Aushändigung der Urkunde abgeschlossen. Die Kandidatin bzw. der Kandidat ist verpflichtet, die Dissertation innerhalb von drei Jahren nach dem Doktoratsexamen in der in den Publikationsbestimmungen der Fakultät festgelegten Form abzuliefern. Die Druck- und Bindevorschriften für Dissertationen der Universitätsbibliothek müssen ebenfalls beachtet werden. Eine detaillierte Anleitung zur Publikation der Dissertation in elektronischer Form auf dem Dokumentenserver edoc der Universitätsbibliothek finden Sie unter der Rubrik E-Dissertation.
Nach Erfüllung der Publikationspflicht wird möglichst innerhalb von zwei Monaten die Promotionsurkunde ausgestellt. Die Promotionsurkunde berechtigt zum Führen des akademischen Titels «Dr. phil.», in englischer Übersetzung «PhD». Die Promotion wird durch die Publikation im Kantonsblatt Basel-Stadt bekannt gemacht.
Ein Promotionsstudium dauert in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Es ist wichtig, dass Sie sich über die Finanzierung Ihrer Doktoratsphase frühzeitig Gedanken machen und gemeinsam mit dem Erstbetreuer bzw. der Erstbetreuerin vor dem Start der Ausbildung eine Lösung finden.
Doktorierende sollten erwägen, während der ersten Projektphase ein konkurrenzfähiges Gesuch für ein Stipendium oder eine Projektanstellung auszuarbeiten, um die Promotion im Rahmen einer Drittmittelförderung weiterzuführen bzw. erfolgreich abzuschliessen. Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten (Doc.CH, Schweizerischer Nationalfonds, Forschungsfonds der Universität Basel, Stiftungen etc.) und zum Beratungsangebot der Universität Basel finden Sie auf der entsprechenden Seite des Ressorts Nachwuchsförderung. Zudem bietet die Datenbank Research Professional ein strukturiertes Suchangebot, um eine geeignete Finanzierungsmöglichkeit zu finden.
Der Max Geldner-Dissertationenfonds gewährt Beiträge an die Druckkosten von Dissertationen an der Philosophisch-Historischen Fakultät. Neben Kosten, die beim Druck von monographischen Dissertationen entstehen, werden auch Beiträge für im Open Access- Verfahren publizierte Artikel bei kumulativen Dissertationen gesprochen. Des Weiteren können Gesuche für Sprachlektorate gestellt werden, sofern die Dissertation nicht in der Erstsprache des Autors/der Autorin verfasst wurde, bzw. falls die Sprachkenntnisse des Autors/der Autorin für ein qualitativ hochstehendes Endlektorat nicht ausreichen.
Das Antragsformular (siehe unten) ist zusammen mit einer Empfehlung der Erstbetreuerin bzw. des Erstbetreuers vor der Drucklegung einzureichen.
Gesuche, die bis spätestens 15. Februar bzw. 15. September im Forschungsdekanat vorliegen, werden jeweils in der darauffolgenden Sitzung im Februar/März bzw. im September/Oktober behandelt. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Auskünfte und Gesuche sind zu richten an:
Max Geldner-Dissertationenfonds
Dekanat der Phil.-Hist. Fakultät
Bernoullistr. 28
4056 Basel
Schweiz
Zusätzlich können Druckkostenzuschüsse für Promotionen an der Universität Basel beim Vizerektorat Forschung beantragt werden.