Fakultätsversammlung

Die Fakultätsversammlung ist das oberste Organ der Fakultät. Sie wird vom Dekan geleitet und tagt mindestens drei Mal pro Semester.

Zusammensetzung

Die Fakultätsversammlung setzt sich aus allen Angehörigen der Gruppierung I, gewählten Vertretern bzw. Vertreterinnen der Gruppierungen II bis V sowie – mit beratender Funktion – dem Geschäftsführer der Fakultät und dem Protokollführer zusammen.

Aufgaben

Die Fakultätsversammlung

  • erlässt Ordnungen und Reglemente (insbesondere im Bereich der Lehre und der Organisation)
  • sie wählt die Dekaninnen und Dekane sowie Mitglieder in Kommissionen 
  • sie setzt Kommissionen ein (insbesondere Berufungskommissionen) und verabschiedet Berufungsberichte
  • sie verabschiedet den Entwicklungs- und Strukturplan der Fakultät
  • sie verleiht Preise und Auszeichnungen

Die genauen Aufgaben der Fakultätsversammlung sind im Fakultätsreglement § 13 geregelt. 

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Herbstsemester 2025

27.11.2025
18.12.2025 17:30 - 20:00

Frühjahrsemester 2026

19.02.2026 14:15 - 18:00
26.03.2026 14:15 - 18:00
30.04.2026 14:15 - 18:00
28.05.2026 17:30 - 20:00

Herbstsemester 2026

17.09.2026 14:15 - 18:00
22.10.2026 14:15 - 18:00
19.11.2026 14:15 - 18:00
17.12.2026 17:30 - 20:00


Vorsitz

Sekretariat

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