04. Schriftliche Arbeiten im Mobilitätssemester
Studierende haben die Möglichkeit, sich eine im Mobilitätssemester verfasste (Pro-)Seminararbeit in Basel als freie schriftliche Arbeit anrechnen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass das Proseminar im entsprechenden Modul bereits absolviert wurde.
Die Arbeit muss den Basler Kriterien für eine (Pro-)Seminararbeit entsprechen und von einer:einem Dozierenden der Gastuniversität als bestandene Arbeit angenommen werden.
Die Anforderungen an (Pro-)Seminararbeiten finden Sie hier.
Zögern Sie nicht, Ihre Dozierenden an der Gastuniversität über diese Vorgaben zu unterrichten und ihnen darzulegen, welche Kriterien die schriftliche Arbeit für die Anerkennung in Basel erfüllen muss.
Wir empfehlen den Studierenden, die im Ausland eine Arbeit verfassen möchten, dies vorgängig der Mobilitätskoordination zu melden.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Arbeit ist diese dann zusammen mit der Bewertung und allfälligen Bemerkungen der Beurteiler:innen der Mobilitätskoordination [msgeuropa-geschichte@unibas.ch] einzureichen.
Die Anerkennung erfolgt über einen Studienvertrag, den die:der Studierende erstellt. Als Beurteiler ist der Koordinator Studium und Lehre des Departements Geschichte [marino.ferri@unibas.ch] einzutragen, der die Arbeit nochmals formal prüft.
Wir bitten Studierende, zu beachten, dass im Laufe eines BA- oder MA-Studiums in Geschichte nur eine Arbeit als freie schriftliche Arbeit angerechnet werden kann.
Nicht anerkannt werden Texte, die als Essays o. ä. verfasst wurden, auch wenn sie den Umfang einer (Pro-)Seminararbeit haben.