06. «Freie Seminararbeiten im Fach Geschichte - was ist das?»

In Ausnahmefällen können Studierende schriftliche Arbeiten auch unabhängig von einem Proseminar oder Seminar verfassen und anrechnen lassen.
Die Anrechnung einer freien Seminar- oder Proseminararbeit als Äquivalent für eine der obligatorischen schriftlichen Arbeiten muss von der Unterrichtskommission Geschichte bewilligt werden.
Die Anzahl der freien Arbeiten in der Geschichte ist auf je eine der obligatorischen schriftlichen Arbeiten im Bachelor- und im Masterstudium beschränkt.

Voraussetzungen für das Verfassen einer freien Proseminararbeit:

·      Betreuung und Begutachtung durch eine:n Dozierende:n des Studienfachs Geschichte

·      Nachweis eines absolvierten Proseminars in dem betreffenden Epochenschwerpunkt oder der zeitgleichen Absolvierung eines solchen.

Voraussetzungen für das Verfassen einer freien Seminararbeit:

·      Betreuung und Begutachtung durch eine:n zur Durchführung eines Seminars berechtigte:n Dozierende:n des Studienfachs Geschichte

·      Nachweis eines absolvierten Seminars in dem betreffenden Epochenschwerpunkt oder der zeitgleichen Absolvierung eines solchen.

Die Organisation und Administration einer freien Seminar- oder Proseminararbeit erfolgt mittels eines Studienvertrags (Learning Contract). Achtung:
Die Bewilligung der Unterrichtskommission muss vor der Abfassung der Arbeit erfolgen, der Studienvertrag also unbedingt vor Beginn der Arbeit beantragt, ausgefüllt und im System sichtbar sein.