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Bis wann muss die Doktoratsvereinbarung abgeschlossen werden?

Die Doktoratsvereinbarung muss im ersten Semester der Promotion zwischen der/dem Doktorierenden und der Erstbetreuungsperson abgeschlossen werden. Das Original verbleibt bei der/dem Doktorierenden, eine Kopie des Deckblatts ist in der Studienadministration des Dekanats (per Post oder Email an Hildegard.Raeuber@unibas.ch) zu hinterlegen. Eine Kopie sollte zudem bei der/dem Erstbetreuer/in aufbewahrt werden. Falls das Doktoratskomitee nicht im Laufe des ersten Semesters benannt wird, muss es spätestens 12 Monate nach Beginn des Doktorats bestimmt werden. Eine Kopie des entsprechend aktualisierten Deckblattes ist in der Studienadministration des Dekanats (per Email an doktorat-philhist@clutterunibas.ch) zu hinterlegen.
Die Doktoratsvereinbarung sollte mindestens einmal pro Jahr im Rahmen eines Standortgesprächs aktualisiert werden. Die Aktualisierungen des „Individuellen Studienplans“, der Besprechungsübersicht und der Besprechungsblätter werden nicht bei der Studienadministration hinterlegt. Bei der Anmeldung zum Doktoratsexamen ist die jeweils letzte unterzeichnete Fassung der Doktoratsvereinbarung den Anmeldeunterlagen beizulegen.