Kann der Zweitbetreuer einer anderen Fakultät / Universität angehören?

Ja, externe Zweitbetreuungspersonen müssen eine vergleichbare Qualifikation und Anstellung besitzen wie interne Zweitbetreuungspersonen und an ihrer Heiminstitution das Promotionsrecht besitzen. In der Doktoratsvereinbarung sind die vollständigen Kontaktdaten der beantragten externen Zweitbetreuungsperson (universitäre Anbindung, Postanschrift, E-Mail-Adresse) anzugeben.