/ MM/ScB

Kann eine Doktoratsvereinbarung geändert werden?

Ja, die Doktoratsvereinbarung kann während des Doktorats an veränderte Umstände angepasst werden. Alle Änderungen der im Deckblatt der Doktoratsvereinbarung festgelegten Rahmenbedingungen müssen mittels einer aktualisierten Kopie des Deckblatts beim Promotionsausschuss beantragt und durch diesen genehmigt werden. Im Konfliktfall können sich Doktorierende und Betreuende an den Promotionsausschuss der Fakultät wenden (siehe auch "Wie kann eine Doktoratsvereinbarung aufgelöst werden?").