/ MM/ScB

Wer kann Betreuungsperson im Doktoratskomitee sein?

Eine Erstbetreuung können alle Professorinnen und Professoren, die der Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel angehören, übernehmen.

Mitglieder der Gruppierung II (Assistenzprofessorinnen und -professoren ohne Tenure Track, promovierte Titularprofessorinnen und -professoren sowie an der Fakultät habilitierte Privatdozentinnen und Privatdozenten) können eine Erstbetreuung übernehmen unter der Voraussetzung, dass eine Professorin oder ein Professor aus Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät als Zweitbetreuer/in fungiert. In diesem Fall muss bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktorat im Antrag der Erstbetreuungsperson um Betreuungsübernahme eine Zweitbetreuerin bzw. ein Zweitbetreuer aus Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät benannt werden.
Auf Antrag (die Doktoratsvereinbarung reicht in diesem Fall aus) an den Promotionsausschuss können promovierte Titularprofessorinnen und Titularprofessoren der Phil. Hist. Fakultät sowie Mitglieder der Gruppierung I einer anderen Fakultät der Universität Basel den Mitgliedern der Gruppierung I der Phil. Hist. Fakultät in Belangen des Doktoratskomitees gleichgestellt werden. Die Zweitbetreuung können alle oben genannten Fakultätsmitglieder der Gruppierungen I und II übernehmen. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag (die Doktoratsvereinbarung reicht in diesem Fall aus) auch eine Zweitbetreuungsperson ausserhalb der Fakultät oder ausserhalb der Universität Basel zulassen (s. u.: Kann der Zweitbetreuer einer anderen Fakultät / Universität angehören?)

Auf Antrag des bzw. der Doktorierenden an den Promotionsausschuss kann das Doktoratskomitee um eine dritte Betreuungsperson erweitert werden. Im Rahmen einer Dreierbetreuung kann entweder die Zweit- oder die Drittbetreuungsperson über kein Promotionsrecht verfügen, dafür muss diese Person aber eine Anbindung an eine Hochschule nachweisen oder aber über eine hohe fachliche Kompetenz im Promotionsthema verfügen. Dazu muss ein formloser Antrag in Briefform an den Promotionsausschuss gestellt werden mit Begründung der Wahl und Angaben zu Position, institutioneller Anbindung und Adresse (Postanschrift, E-Mail-Adresse) der gewünschten Betreuungsperson. Der Antrag muss von der Erstbetreuungsperson unterstützt werden. Über die Genehmigung eines Dreierkomitees entscheidet der Promotionsausschuss.