Wie ist der Ablauf eines Doktoratsexamens?

Das Doktoratsexamen besteht aus einer Verteidigung der Dissertation (Disputation) auf der Grundlage der vorab zu Kenntnis gebrachten Gutachten. Die Mitglieder des Doktoratskomitees erstellen je ein Gutachten zur Dissertation und reichen ihr Gutachten spätestens 15 Arbeitstage vor dem Examenstermin im Forschungsdekanat ein. Die Gutachten inklusive der Noten werden dann der Prüfungskandidatin bzw. dem Prüfungskandidaten spätestens 10 Arbeitstage vor der Prüfung bekannt gegeben. Das Doktoratsexamen beginnt mit einem ca. 15-minütigen Vortrag, an den sich eine Diskussion anschliesst. Die Diskussion bzw. das Prüfungsgespräch kann sich von der Dissertation ausgehend über das weitere Fachgebiet erstrecken.