Bachelor Prüfung & Abschluss

Fristen und Termine Bachelorstudium (siehe Merkblätter unter Dokumente und Merkblätter)

Zur Bachelorprüfung können sich Studierende anmelden, die im zu prüfenden Fach 60 KP bzw. im Studiengang 120 KP erbracht und die für den Abschluss zählenden Seminararbeiten im zu prüfenden Fach oder im Studiengang absolviert haben. Der Nachweis erfolgt durch Vorlegen der Modulzuordnung.

Es kann neu auch nur ein Fach pro Session geprüft werden. Das bedeutet, die beiden Bachelorprüfungen können auf zwei Sessionen verteilt werden (Achtung: nur bei Studienfächern – bei Studiengängen ist eine Trennung der beiden Prüfungen nicht möglich).

BA-Prüfungen: Auf Grund der freien Verfügbarkeit von KI-Textgeneratoren (wie bspw. ChatGPT) hat die Phil.-Hist. Fakultät beschlossen, die Durchführungsart der BA-Prüfung anzupassen. Mit dieser Anpassung soll die Eigenleistung der Studierenden sichergestellt werden. Neu werden ab FS23 die BA-Prüfungen wieder in den Räumen der Universität unter Aufsicht geschrieben. Dabei handelt es sich um digitale «bring-your-own-device» Prüfungen. Die Prüfungstermine bleiben unverändert bestehen. Prüfungskandidat*innen beachten bitte unbedingt das aktualisierte Merkblatt zum Ablauf der BA-Prüfungen sowie das neue Anmeldeformular (Studienfach, Studiengang). Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Studienadministration.

 HS 2024FS 2025HS 2025FS 2026HS 2026
Anmeldeformulare (Studienfach / Studiengang) verfügbar ababgelaufen20.01.2501.09.2526.01.2631.08.26
Anmeldezeitraumabgelaufen03.03. - 21.03.2529.09. - 17.10.2509.03. - 27.03.2628.09. - 16.10.26
Schriftliche Prüfungen06.12. & 13.12.2409.05. & 16.05.2505.12. - 12.12.2511.05. - 18.05.2604.12. - 11.12.26
Notenmitteilungen17.01.2501.07.2523.01.2601.07.2615.01.27
Abschlussantragformulare spätestens verfügbar ab03.01.2502.06.2505.01.2601.06.2604.01.27
Prüfungseinsicht und Antrag auf Abschluss20.01. - 07.02.2504.08. - 22.08.2526.01. - 13.02.2603.08. - 21.08.2618.01. - 05.02.27
Diplomfeier26.04.2518.10.2518.04.2617.10.2617.04.27

Unter Vorbehalt nachträglicher Änderungen.