Plagiat
Regeln zur Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit
Wissenschaftliche Literatur lebt vom Kommentar und Dialog; kein Text kommt aus ohne Rückgriff auf vorgängige Arbeiten, die in kritischer Reflexion die unverzichtbare Grundlage der eigenen Arbeit darstellen. Das erfordert umso mehr, dass hierbei die eigene von der fremden Leistung unterscheidbar bleibt. Das gilt für wissenschaftliche Texte ganz generell und daher auch für solche, die im Rahmen des Studiums verfasst werden.
Gemäss §21 der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium sowie § 25 der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium gilt: Falls eine Kandidatin bzw. ein Kandidat eine Leistungsüberprüfung, die Masterarbeit, bzw. eine Bachelor- oder Masterprüfung mit unlauteren Mitteln beeinflusst oder zu beeinflussen versucht – bei schriftlichen Arbeiten und der Masterarbeit insbesondere durch die unbefugte, nicht gekennzeichnete Verwertung fremder Texte unter Anmassung der Autorschaft – gilt die betreffende Leistungsüberprüfung, die Masterarbeit bzw. die Bachelor- oder Masterprüfung als nicht bestanden (fail) bzw. wird mit der Note 1 bewertet.
Das Einreichen eines Plagiats, insbesondere die Anmassung der Autorschaft über fremde Texte, kann zum Ausschluss vom Studium an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel führen.
Bei sämtlichen schriftlichen Arbeiten muss eine Erklärung abgegeben und unterschrieben werden, die bezeugt, dass der oder die Studierende den entsprechenden Paragraphen der Ordnung für das Bachelorstudium bzw. der Ordnung für das Masterstudium gelesen hat. Fehlt diese Erklärung, kann sich die oder der Studierende nicht darauf berufen, dass ihm oder ihr die Konsequenzen des Einreichens eines Plagiats nicht bekannt waren. Fakultät und Fachbereiche sind verpflichtet, die Studierenden in angemessener Form auf die entsprechenden Informationen hinzuweisen.
Einzelne Fachbereiche der Fakultät prüfen eingereichte Arbeiten mittels entsprechender Software bereits heute routinemässig auf Plagiate. Solche Prüfverfahren werden künftig verstärkt und umfassender eingesetzt werden.
Umgang mit Plagiaten an der Philosophisch-Historischen Fakultät
Die Dozierenden sind gebeten, eindeutige Plagiatsfälle der Leitung der Studienadministration zu melden. Plagiatsfälle werden wie folgt behandelt: Die Prüfungskommission berät über die Fälle und entscheidet über das weitere Vorgehen. Wird ein Plagiatsfall von der Prüfungskommission bestätigt, wird die Note 1 für die entsprechende Leistung verfügt und eine Verwarnung ausgesprochen. Bei gravierenden Fällen oder im Wiederholungsfall können die Betroffenen für ein oder mehrere Semester exmatrikuliert oder komplett vom Studium ausgeschlossen werden.