Um Ihr Studium effizient zu organisieren, beachten Sie jeweils die Studienpläne und Wegleitungen und nehmen Sie die Studienfachberatung in Anspruch. 

Bitte beachten Sie unbedingt: Die Bachelor- und Master-Rahmenordnungen der Phil.-Hist. Fakultät wurden revidiert. Noch nicht alle Wegleitungen beinhalten die Folgeanpassungen an die neuen Rahmenordnungen, welche ab dem 1. August 2019 wirksam werden. Alle Wegleitungen, welche vor Oktober 2018 datiert sind, sind noch nicht angepasst. Zu den Details der Änderungen und den Konsequenzen für Ihr persönliches Studium können Sie sich hier für das Bachelorstudium und hier für das Masterstudium informieren.

Belegen von Lehrveranstaltungen

An der Universität Basel besteht für Studierende die Pflicht, sämtliche Lehrveranstaltungen zu belegen, die sie besuchen möchten. Das heisst, Sie müssen sich im Vorfeld für die Lehrveranstaltungen anmelden. Ohne Belegung können Sie nicht an den Leistungsüberprüfungen teilnehmen und damit auch keine Kreditpunkte erwerben. Vor jedem Semester erhalten Sie hierzu ein Informationsblatt. 

Das Belegen erfolgt online über die Web-Applikation Self Services. Nach Ablauf der offiziellen Belegfrist ist das Belegen nur noch auf Antrag und gegen eine Gebühr von CHF 100.– möglich. Alle weiteren Informationen zum Thema Belegen finden Sie hier.

Die Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen werden durch die zuständigen Dozierenden im System erfasst und per E-Mail an Sie weitergeleitet. Die entsprechenden Kreditpunkte werden auf der nächstfolgenden Datenabschrift ausgewiesen.

Krankheitsfall, Fernbleiben und/oder Verschiebung von Prüfungen und Abgabefristen

Krankheitsfall, Verschiebung und Fernbleiben von Leistungsüberprüfungen sind in den Ordnungen für das Bachelor- und das Masterstudium der Philosophisch-Historischen Fakultät geregelt (§20.ff Bachelorordnung bzw. §24.ff und §18.4 Masterordnung).

Ein Antrag auf Verschiebung oder Abmeldung von Leistungsüberprüfungen ist bei Vorliegen triftiger Gründe schriftlich und spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bei der für die Organisation der Prüfung zuständigen Stelle einzureichen. Die Begründung muss bspw. mit einem ärztlichen Zeugnis belegt werden. Bei kurzfristiger Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen muss der zuständigen Stelle umgehend bzw. zum nächst möglichen Termin ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
Die zuständigen Stellen für die Organisation der Leistungsüberprüfungen sind:
Studienadministration Bachelorprüfung: bapruefungen-philhist@clutterunibas.ch
Studienadministration Masterprüfung: masterpruefungen-philhist@clutterunibas.ch
Studienadministration Masterarbeit: masterarbeiten-philhist@clutterunibas.ch
Lehrveranstaltungsprüfungen/Abgabefrist von lehrveranstaltungsbegleitenden Leistungsnachweisen: Dozent*in der Lehrveranstaltung

Eine Nachholprüfung aufgrund von Krankheit oder Verschiebung aus triftigen Gründen sollte nach Möglichkeit zeitnah im gleichen Semester geplant werden. Kann eine BA- oder MA-Prüfung im laufenden Semester nicht mehr nachgeholt werden, wird eine erneute Anmeldung im nächsten Semester notwendig. Bei Lehrveranstaltungen müssen die Details mit den verantwortlichen Dozierenden geklärt werden.

Studienvertrag – Learning Contract

Es ist grundsätzlich möglich, Studienleistungen auch ausserhalb des regulären Studienangebots auf individueller Basis zu erbringen. Hierzu benötigen Sie einen Studienvertrag, der die Bedingungen des Erwerbs und der Vergabe von entsprechenden Kreditpunkten regelt. Die Formen studentischer Leistungen im Kontext ausserordentlicher Lehrformen sind in der Ordnung für das Bachelor- bzw. Masterstudium festgelegt. Namentlich gehören dazu das begleitete Selbststudium, individuelle Exkursionen, die Mitarbeit in Forschungsprojekten, individuelle Praktika, tutorielle Tätigkeiten sowie freie Seminararbeiten. Studienverträge müssen vorgängig zwischen Studierenden und Dozierenden vereinbart werden und können über die Web-Applikation Self Services erfasst werden. Anschliessend genehmigt die entsprechende Unterrichtskommission die Vereinbarung, womit diese für alle Beteiligten verbindlich wird. Nach erfolgter Leistungserbringung wird der Studienvertrag durch den verantwortlichen Dozierenden bzw. die verantwortliche Dozierende bewertet.

Freier Wahlbereich

Der freie Wahlbereich umfasst im Bachelorstudium 30 Kreditpunkte, im Masterstudium bis zu 20 Kreditpunkte. Die Studierenden können die Lehrveranstaltungen und Module, mit denen sie diese Kreditpunkte erwerben möchten, aus dem Lehrangebot aller Fakultäten frei wählen, wobei die Zulassung zu bestimmten Lehrveranstaltungen Einschränkungen unterliegen kann. In der Regel dient der freie Wahlbereich dazu, sich fachübergreifendes Wissen anzueignen, spezifische, insbesondere methodische Kompetenzen und Fremdsprachen zu erwerben oder das eigene fachliche Studium zu vertiefen. Für nähere Informationen lesen Sie die Wegleitung für den freien Wahlbereich.

Kreditpunkte werden dem freien Wahlbereich zugerechnet, wenn sie zusätzlich zu den in den Modulen Ihrer Studienfächer bzw. Ihres Studiengangs vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen erbracht werden. Bei der Modulzuordnung errechnet sich die Anzahl der Kreditpunkte des freien Wahlbereichs somit aus den in den einzelnen Modulen der Studienfächer bzw. des Studiengangs zusätzlich geleisteten sowie den unter «Weitere Lehrveranstaltungen» aufgeführten Kreditpunkten. Für den Abschluss müssen jedoch im Bachelor mindestens 150 Kreditpunkte (von insg. 180 KP) und im Master mindestens 90 Kreditpunkte (von insg. 120 KP) in den Studienfächern bzw. im Studiengang erbracht werden.

Zertifizierungen

Bestimmte thematisch zusammenhängende Studienleistungen, die im freien Wahlbereich des Bachelor- und/oder Masterstudiums erfolgreich abgeschlossen werden, können in einer separaten Zertifizierung speziell ausgewiesen werden.

Genaue Informationen zu den einzelnen Zertifizierungen sind in den Anhängen der Wegleitung für den freien Wahlbereich zu finden.

Genaue Informationen zur Zertifizierung «Kulturelle Topographien» sind hier zu finden.

Anerkennung externer Studienleistungen – Mobilität

Genauere Informationen zu Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, die Sie im Rahmen von Mobilitätsangeboten erbracht haben, finden Sie unter der Rubrik Mobilität.

Studium unter besonderen Bedingungen

Die Universität Basel legt grossen Wert darauf, den unterschiedlichen Bedürfnissen ihrer Studierenden gerecht zu werden und sie in ihrer jeweiligen Lebenssituation zu unterstützen. Daher bietet sie Beratung und Hilfestellung für das Studium unter besonderen Bedingungen. 

Die Servicestelle Studieren ohne Barrieren (StoB) steht für Beratung bei Fragen zum Studium mit einer körperlichen, psychischen oder chronischen Beeinträchtigung zur Verfügung (z.B. Nachteilsausgleich/Prüfungsanpassung). Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Die Sozialberatung ist Anlaufstelle für Fragen und Beratung zum Thema Ausbildungsfinanzierung (u.a. Stipendienanträge an den Stipendienfonds), Versicherung, Uni-Kinderkrippe. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Bei Fragen bezüglich Studium und Spitzensport finden Sie weitere Informationen und Beratungsstellen unter www.swissolympic.ch/studium.


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