
Wissenschaftliche Redlichkeit/Plagiat
Regeln zur Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit
Wissenschaftliche Literatur lebt vom Kommentar und Dialog; Kein Text kommt ohne Rückgriff auf vorgängige Arbeiten aus, die in kritischer Reflexion die unverzichtbare Grundlage der eigenen Arbeit darstellen. Zudem können generative KI-Tools bei der Formulierung, Erstellung oder Übersetzung wissenschaftlicher Texte entscheidende Hilfestellung geben. Das erfordert für wissenschaftliche Texte ganz generell und daher auch für solche, die im Rahmen des Studiums verfasst werden, dass die eigene von der fremden Leistung unterscheidbar bleibt.
Gemäss §21 der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium sowie § 25 der Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium gilt: Falls eine Kandidatin bzw. ein Kandidat eine Leistungsüberprüfung, die Masterarbeit, bzw. eine Bachelor- oder Masterprüfung mit unlauteren Mitteln beeinflusst oder zu beeinflussen versucht – bei schriftlichen Arbeiten und der Masterarbeit insbesondere durch die unbefugte, nicht gekennzeichnete Verwertung fremder Texte unter Anmassung der Autorschaft – gilt die betreffende Leistungsüberprüfung, die Masterarbeit bzw. die Bachelor- oder Masterprüfung als nicht bestanden (fail) bzw. wird mit der Note 1 bewertet.
Verstösse gegen die wissenschaftliche Redlichkeit, wie zum Beispiel Plagiat, Anmassung der Autorschaft über fremde Texte und ungekennzeichnete, mit KI erstellte Texte/Textpassagen können zum Ausschluss vom Studium an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel führen.
Bei sämtlichen schriftlichen Arbeiten muss eine Erklärung abgegeben und unterschrieben werden, die bezeugt, dass der oder die Studierende den entsprechenden Paragraphen der Ordnung für das Bachelorstudium bzw. der Ordnung für das Masterstudium gelesen hat. Fehlt diese Erklärung, kann sich die oder der Studierende nicht darauf berufen, dass ihm oder ihr die Konsequenzen von Verstössen gegen die wissenschaftliche Redlichkeit nicht bekannt waren. Es ist integraler Teil des Studiums, dass Studierende die Regeln zur Sicherung der wissenschaftlichen Redlichkeit erlernen und die Informationen der Fachbereiche berücksichtigen.
Umgang mit Verstössen gegen die wissenschaftliche Redlichkeit an der Phil.-Hist. Fakultät
Dozierende sind gebeten, Verdachtsfälle auf Verstoss gegen die wissenschaftliche Redlichkeit (z.B. unerlaubte oder nicht gekennzeichnete Anwendung von KI, Plagiat, Ghostwriting, etc.) der Leitung der Studienadministration zu melden. Studierende können dazu aufgefordert werden, an der Klärung des Sachverhalts mitzuwirken, z.B. durch Teilnahme an einem Gespräch. Die Prüfungskommission berät über die Fälle und entscheidet über das weitere Vorgehen. Wird ein Verstoss gegen die wissenschaftliche Redlichkeit von der Prüfungskommission bestätigt, wird die Note 1 für die entsprechende Leistung verfügt und eine Verwarnung ausgesprochen. Bei gravierenden Fällen oder im Wiederholungsfall können die Betroffenen für ein oder mehrere Semester exmatrikuliert oder komplett vom Studium ausgeschlossen werden.