Wann kann der Masterabschluss beantragt werden?

Der Antrag auf Abschluss kann innerhalb der dafür vorgesehenen Frist gestellt werden, sobald alle erforderlichen Studienleistungen entsprechend dem Studienplan verbucht sind. Bei Schwierigkeiten mit der fristgerechten Verbuchung von Studienleistungen sollte die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration vor Ablauf der Frist kontaktiert werden.

Das Formular ist hier, das Merkblatt zur Modulzuordnung hier und das Merkblatt zum Antrag auf Masterabschluss hier zu finden.

Studierende ausseruniversitärer Zweitfächer mit anderer Heimuniversität wenden sich bezüglich der Modulzuordnung an die zuständige Stelle in der fakultären Studienadministration.

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