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Was ist ein Doktoratskomitee?

Jedes Doktorat wird von einem Doktoratskomitee begleitet. Das Doktoratskomitee besteht aus der/dem Erstbetreuer/in und der/dem Zweitbetreuer/in und allenfalls aus einer/m Drittbetreuer/in. Die/Der Erstbetreuer/in ist hauptverantwortlich für die korrekte Durchführung der Dissertation und gibt der/dem Doktorierenden regelmässige Rückmeldungen zu Qualität und Fortschritt der Forschungsarbeit. Sie/er muss eine angemessene Betreuung gewährleisten. Alle Mitglieder des Doktoratskomitees verfassen je ein unabhängiges und benotetes Gutachten über die eingereichte Dissertation.

Die Mitglieder des Doktoratskomitees werden im Deckblatt der Doktoratsvereinbarung eingetragen. Die Doktoratsvereinbarung wird von der/dem Erstbetreuenden und von der/dem Doktorierenden gemeinsam unterzeichnet. Eine Kopie der Doktoratsvereinbarung muss an die Studienadministration des Dekanats gesendet werden (per Email an doktorat-philhist@clutterunibas.ch).