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Wie wird der Individuelle Studienplan ausgefüllt?

Der Individuellen Studienplan wird im ersten Semester, wenn die Doktoratsvereinbarung abgeschlossen wird, mit der Erstbetreuungsperson besprochen. Zu diesem Zeitpunkt werden alle zu erbringenden Studienleistungen eingetragen, die bereits verpflichtend festgelegt werden können. Alle weiteren im Laufe der Doktoratsausbildung erbrachten Leistungen werden sukzessiv ergänzt und nach erfolgreicher Absolvierung von der Betreuungsperson unterschriftlich testiert  (vgl. «Erwerb von Kreditpunkten»). Die Einzelleistungen werden von der Betreuungsperson aber erst unterschriftlich testiert, wenn die Leistung erbracht ist.

Die Erstbetreuerin bzw. der Erstbetreuer bestätigt das vollständig absolvierte Bildungsangebot für die Anmeldung zum Doktoratsexamen. Der vollständig ausgefüllte «Individuelle Studienplan» muss bei der Anmeldung zum Doktoratsexamen den Anmeldunterlagen beigefügt werden.