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Coronavirus: Hinweise und Regelungen des Dekanats bezüglich Lehre (FS 2020)

Coronavirus

04.06.2020

Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente (Bachelor und Master)

Im FS 2020 erfolgt die Beantragung der Abschlussdokumente (Bachelor und Master) während der jeweils dafür vorgesehenen Frist per Email. Ausserhalb der Frist werden keine Anträge angenommen. Die Formulare für den Antrag finden Sie hier: (BA) und (MA). Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern: (BA) und (MA).

 

07.05.2020

Der digitale Kurzfragebogen zur freiwilligen Lehrveranstaltungsevaluation im FS 2020 steht nun zur Verfügung. Dozierende, welche diesen Bogen für Feedback zu ihren eigenen Veranstaltungen nutzen möchten, melden ihre Veranstaltungen bitte bei der Evaluationsverantwortlichen der Fakultät an (Nicole Eberle, nicole.eberle@clutterunibas.ch; mittels Angabe des Lehrveranstaltungstitels und der entsprechenden Veranstaltungsnummer) und teilen mit, ob ihre Veranstaltung in einem besonderen Enddatum endet. Die Ergebnisse erhalten ausschliesslich die Dozierenden und der entsprechende Report wird, wenn nicht anders kommuniziert, in der ersten Juniwoche 2020 versendet.

 

04.05.2020

Das Studiendekanat empfiehlt bei Verdachtsfällen eine elektronische Plagiatsprüfung durchzuführen. Die Dozierenden sind gebeten, dabei auch die entsprechenden Handhaben der einzelnen Fachbereiche zu beachten, wo teilweise bereits jetzt systematisch auf Plagiate geprüft wird. Die Universität Basel hat eine Campuslizenz für die Plagiatserkennungssoftware „turnitin“, weitere Informationen finden Dozierende hier.

 

29.04.2020

Auf Grund von unaufschiebbaren Wartungsarbeiten am Netzwerk der Universität Basel müssen alle BA- Prüfungen, die für Samstag, den 16.05.2020 geplant waren, auf Montag, den 18.05.2020 verschoben werden. Die angekündigten Prüfungsmodalitäten sowie der individuelle Zeitpunkt des Beginns der Prüfung bleiben gleich. Lediglich das Datum wird um zwei Tage nach hinten verschoben. Prüfungskandidat*innen, die es nicht einrichten können, ihre Prüfung am 18.05.2020 abzulegen, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse: bapruefungen-philhist@clutterunibas.ch. Die BA-Prüfungen, die für Samstag, 09.05.2020 geplant sind, sind von der Verschiebung nicht betroffen. Sie werden wie angekündigt durchgeführt.

 

20.04.2020

Anmeldung MA-Arbeit

Im FS2020 erfolgt die Anmeldung zur MA-Arbeit während der dafür vorgesehenen Frist (05.05.- 20.05.2020) per Email an agneshelene.stehlin-mathys@unibas.ch . Ausserhalb der Frist werden keine Anmeldungen angenommen. Die notwendigen Unterlagen (Anmeldeformular und Modulzuordnung) müssen als ein PDF als Anhang einer Email von der unibas-Emailadresse der Studierenden verschickt werden. Dokumente, die in mehreren Anhängen versendet werden, sowie andere Dateiformate als PDFs werden nicht angenommen. Sollte es nicht möglich sein, elektronische oder Originalunterschriften der Referenten und Koreferenten einzuholen, werden in diesem Semester auch Bestätigungen der (Ko)Referent*innen per Email akzeptiert. Bitte beachten Sie: Sie sind nicht automatisch zur MA-Arbeit angemeldet und angenommen, indem Sie ihre Unterlagen per Email geschickt haben. Nach Eingang der Unterlagen muss zuerst in der Studienadministration überprüft werden, ob Sie die Anmeldebedingungen erfüllen. Bei Unklarheiten in Ihrer Modulzuordnung oder sonstigen Fragen ihrer Prüfungsanmeldung behält sich die Studienadministration vor, Sie zu einem persönlichen Gespräch aufzufordern. Erst mit der schriftliche Bestätigung sind sie definitiv zur MA-Arbeit angemeldet. Die schriftliche Bestätigung ihrer Anmeldung erhalten Sie spätestens eine Woche nach Eingang der Anmeldung in der Studienadministration.

Unterstützungsmassnahmen finanzieller Art in Zusammenhang mit den Semestergebühren

Studierende, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können sich zwecks Regelung bei der Bezahlung der Semestergebühren für das FS2020 an die Sozialberatung der Uni Basel wenden.

 

16.04.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Ausbreitung des Coronavirus und der damit einhergehenden Umstellung auf digitale Lehre wird die Durchführung der turnusgemässen Lehrveranstaltungsevaluation und der freiwilligen Evaluationen im FS 2020 in Absprache mit dem Rektorat und der Evaluationsfachstelle ausgesetzt.

Sollten Dozierende jedoch trotzdem eine Evaluation ihrer Veranstaltungen wünschen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

  • Einerseits wird die Evaluationsfachstelle einen Kurzfragebogen zur Verfügung stellen, den Dozierende auf freiwilliger Basis nutzen können. Dieser wird Rückmeldungen zur digitalen Lehre abfragen; genauere Informationen folgen sobald als möglich.
  • Andererseits können Dozierende auch eigene Evaluationen durchführen, welche auf Fragen beruhen, die sie spezifisch auf ihre Veranstaltungen ausrichten. Solche Evaluationen müssten von den Dozierenden selbst organisiert und durchgeführt werden.

 

31.03.2020

Regelungen für Studierende, deren Verpflichtungen in der Corona-Krise sich schwer mit dem Studium vereinbaren lassen (z.B. Einberufung zum Militär oder Zivilschutz, Kinderbetreuung etc.)

Es gilt grundsätzlich für alle: Kreditpunkte können nur für erbrachten Workload vergeben werden. Viele Lehrveranstaltungen werden in diesem Semester ohne Anwesenheitspflicht und unabhängig von festgesetzten Zeiten durchgeführt. (z.B. Vorlesungen, die digital aufgezeichnet ins Netz gestellt werden). Sie bieten sich besonders für Studierende an, die Schwierigkeiten haben, zu bestimmten Zeiten verfügbar sein zu können.

Wenn Präsenz auch in einer virtuellen Lehrveranstaltung zu den Leistungsnachweisen gehört, kann darauf nicht verzichtet werden. Es liegt dabei im Ermessen der Dozierenden, über mögliche Kompensationen zu entscheiden. Die Studierenden werden daher dazu aufgefordert, das Gespräch mit den Dozierenden zu suchen, wenn sie die Anwesenheit nicht leisten können. Wenn Kompensationsleistungen aus didaktischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich sind, können diese von den Dozierenden auch abgelehnt werden.  

Grundsätzlich besteht für betroffene Studierende die Möglichkeit, KPs via Learning Contract für begleitetes Selbststudium, Seminararbeiten und/oder andere schriftliche Arbeiten zu erwerben. Ein solcher LC muss von einem Dozierenden betreut und bewertet und von der UK genehmigt werden. Es liegt im Ermessen der Dozierenden, wie eine sinnvolle Leistung aussehen kann und ob die Dozierenden diese betreuen möchten/können.

 

26.03.2020

Bitte beachten Sie: Die Universität Basel ist weiterhin bemüht, ihre Kapazitäten und Möglichkeiten für digitale Prüfungen auszubauen und der Situation entsprechend anzupassen. Bis jetzt konnte jedoch nicht abschliessend geklärt werden, welche Tools bis Ende des Semesters definitiv zur Verfügung gestellt werden können. Daher kann es vorkommen, dass Dozierende ihren Studierenden bis zum Ablauf der Belegfrist (30.03.2020) keine Auskunft darüber geben können, wie der Leistungsnachweis für ihre jeweilige Veranstaltung im Detail aussieht. Diese Information wird schnellstmöglich nachgeholt, vermutlich aber erst im Laufe des Aprils.

 

19.03.2020

Es gelten folgende Punkte, über die die Studierenden am 19.03.2020 auch per E-Mail informiert worden sind:

Die Leistungsnachweise sollen alle in digitaler Form erbracht werden; die Bachelor- und Masterprüfungen sollen zu den geplanten Terminen digital stattfinden, bei den übrigen Leistungsnachweisen liegt die Form und der Zeitpunkt im Ermessen der Dozierenden. Da davon auszugehen ist, dass die Bibliotheken bis auf Weiteres geschlossen bleiben, müssen alle Leistungsnachweise so organisiert werden, dass mit Online-Ressourcen gearbeitet werden kann.

Bitte beachten Sie: Kreditpunkte werden auch unter den jetzigen, erschwerten Bedingungen nur für erbrachten Work Load vergeben.

Anpassungen von Leistungsnachweisen

Sollten aufgrund der Umstellung zur digitalen Lehre Anpassungen in den Leistungsnachweisen für Ihre Veranstaltungen notwendig werden, werden Sie von Ihren Dozierenden über die neuen Formen informiert. Bitte beachten Sie dazu die individuell kommunizierten Informationen und folgenden Punkt: Wenn Sie von den neuen Arten der Leistungsüberprüfungen Gebrauch machen, erklären Sie sich mit diesen einverstanden.

Bachelorprüfungen im FS 2020

Die Anmeldung für die Bachelorprüfungen erfolgt in diesem Semester per E-Mail bis inklusive 26.03.2020.

Aufgrund der jetzigen Situation werden die Bachelorprüfungen voraussichtlich in Form einer «open book» Prüfung durchgeführt werden. Im Moment sind noch verschiedene Abklärungen in Bezug auf die Durchführung im Gange. Wir informieren Sie wieder zu gegebenem Zeitpunkt.

  • Sollten Sie sich angemeldet haben, aber unter den gegebenen Umständen Ihre Bachelorprüfung(en) erst im nächsten Semester ablegen wollen, ist eine Abmeldung bis zum 23. April 2020 via E-Mail an die Studienadministration möglich.
  • Bis zum 10. April 2020 sollen Thema und Leseliste bereit sein. Setzen Sie sich bitte jetzt mit Ihren Prüfenden in Verbindung, sollten Sie dies noch nicht getan haben, um Thema und Leseliste abzusprechen.
  • Unter den aktuellen Umständen ist für alle Beteiligten der Zugang zu Ressourcen und Infrastruktur eingeschränkt. Dies kann Ihre Vorbereitungen beeinflussen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihre Dozierenden.

Masterprüfungen im FS 2020

Die Masterprüfungen werden voraussichtlich digital via Zoom-Sessionen in der geplanten Masterprüfungs-Woche durchgeführt. Studierende und Prüfende schalten sich in eine Konferenzschaltung ein. Sollten Sie aus triftigen Gründen Ihre Prüfungen nicht in der Masterprüfungs-Woche ablegen können, melden Sie sich bitte bei der Studienadministration (luise.werlen@unibas.ch).

Genauere Informationen werden zu gegebenem Zeitpunkt kommuniziert.

Masterarbeiten im FS 2020

In Bezug auf die Masterarbeiten, welche bis im August 2020 abgegeben werden sollen, gilt folgende Regelung:

  • Das Abgabedatum wird für alle Studierenden pauschal um sechs Wochen verschoben. Es gilt neu der 01. Oktober 2020.
  • Über die gesamte Zeitspanne ist ein Abbruch ohne «fail»-Folge ohne Angabe von Gründen möglich (die Gründe, die für eine Bewilligung eines Härtefall-Gesuchs vonnöten wären, sind aktuell für alle Studierenden gegeben).
    • Wird die Masterarbeit abgebrochen und zum zweiten Mal eine Anmeldung durchgeführt, darf die Arbeit nicht zum identischen Thema geschrieben werden. Die Frage, inwiefern eine Überlappung mit dem ersten Thema adäquat ist, entscheiden die betreuenden Referentinnen bzw. Referenten. Das Verfassen der zweiten Arbeit sollte einen vergleichbaren Aufwand bedeuten.

Sollten Sie sich angemeldet haben, aber unter den gegebenen Umständen Ihre Masterprüfung(en) erst im nächsten Semester ablegen wollen, ist eine Abmeldung bis zum 30. April 2020 via E-Mail an die Studienadministration möglich.

 

16.03.2020

Der Schalter für Studierende im Dekanat der Phil.-Hist. Fakultät ist im Moment komplett geschlossen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an das Team der Studienadministration.

Die Anmeldung für die BA-Prüfungen erfolgt in diesem Semester per Email bis inklusive 26.3.2020

 

15.03.2020

Die Student Services teilen mit: Die Belegfrist im Frühjahrsemester 2020 wird aufgrund der ausserordentlichen Lage um zwei Wochen bis zum 30.3.2020 verlängert. Wir bitten alle Studierenden, ihre bestehende Belegungen, die nicht wahrgenommen werden können, zu stornieren und neue Belegungen zügig vorzunehmen, damit Dozierende möglichst rasch auf verlässliche Beleglisten zurückgreifen können. Der Zugang zum ADAM-Workspace der Lehrveranstaltung steht nach dem Belegen jeweils am Folgetag zur Verfügung

Es liegt im Ermessen der Dozierenden, ob Studierende an einer Veranstaltung teilnehmen können, bei der schon mehr als zwei Sitzungen stattgefunden haben, und ob Kompensationsaufgaben für die verpassten Sitzungen geleistet werden müssen.

 

13.03.2020

Der Bundesrat hat verfügt, dass bis auf weiteres kein Präsenzunterricht stattfinden darf. Die von der Universitätsleitung verabschiedeten Massnahmen folgen der Weisung des Bundesrates und zielen darauf ab, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Universität Basel leistet damit einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung in der Schweiz.

Bitte denken Sie daran, dass die Situation im Moment sehr volatil ist, bitte konsultieren Sie deshalb täglich die entsprechenden Webseiten des Rektorats und des Bundesamtes für Gesundheit.