Beginn und Aufbau des Doktorats
Ja, eine Dissertation kann auch als kumulative Arbeit vorgelegt werden. Die Wahl der Form der kumulativen Dissertation wird in der Doktoratsvereinbarung festgehalten. Zu den Anforderungen an eine kumulative Dissertation beachten Sie bitte das entsprechende Merkblatt.
Die zu erbringenden Studienleistungen werden in einem „Individuellen Studienplan“, der Teil der Doktoratsvereinbarung ist, festgelegt. Das Bildungsangebot setzt sich zu 2/3 aus fachlich-methodischen Angeboten und zu max. 1/3 aus transversalen Kompetenzen zusammen (Empfehlung gemäss Merkblatt zur Doktoratsvereinbarung) bzw. ist in den Studienplänen und Ausbildungsprogrammen der strukturierten Doktoratsausbildung geregelt.
Die Zulassung zur Doktoratsausbildung setzt einen Masterabschluss in einem zum gewünschten Promotionsfach verwandten Studienfach oder Studiengang voraus, wobei der Notendurchschnitt auf ein Zehntel gerundet mindestens 5,0 betragen muss (das schweizerische System umfasst Noten zwischen 1 und 6, wobei 6 = max., 4 = pass). Andere Studienabschlüsse einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule können ganz oder teilweise als äquivalent anerkannt werden, gegebenenfalls mit der Auflage, Studienleistungen nachzuholen. Abschlüsse der universitären Weiterbildung (z.B. Master of Advance Studies) berechtigen nicht zu einem Promotionsstudium.
Der Antrag auf Zulassung muss online beim Studiensekretariat der Universität Basel gestellt werden. Bewerbungen können auch nach Ablauf der offiziellen…
mehrDie Doktoratsausbildung besteht aus
- der Dissertation
- einem Bildungsangebot
- dem Doktoratsexamen
Das Bildungsangebot (curricularer Teil) umfasst im individuellen Doktorat mind. 12 Kreditpunkte, in den Doktoratsprogrammen mind. 18 Kreditpunkte. Mindestens zwei Drittel der zu erwerbenden Kreditpunkte müssen aus dem fachlich-methodischen Bereich stammen; max. ein Drittel kann im Bereich transversale Kompetenzen erworben werden (siehe Merkblatt zur Doktoratsvereinbarung).
Der genaue Aufbau des zu besuchenden Bildungsangebots wird zwischen dem Doktoratskomitee und der Doktorandin bzw. dem Doktoranden vereinbart und im Individuellen Studienplan festgelegt und dokumentiert. Das Bildungsangebot sollte möglichst über die Ausbildungsdauer verteilt und möglichst in Form verschiedener Arten von Leistungen…
mehrDie Aufnahme in ein Doktoratsprogramm setzt zunächst die erfolgreiche Zulassung zum Doktorat an der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel voraus. Danach können Sie sich beim Leitungsgremium des Doktoratsprogramms um Aufnahme bewerben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Doktoratsprogramme.
Doktoratskomitee
Die Erstbetreuungsperson muss bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktoratsstudium an der Phil.-Hist. Fakultät benannt werden. Übernimmt ein Mitglied der Gruppierung II die Erstbetreuung, dann muss bereits bei der Beantragung zur Zulassung ein Mitglied der Gruppierung I als Zweitbetreuung genannt werden. Die weiteren Betreuungspersonen des Doktoratskomitees sollten möglichst zu Beginn, spätestens jedoch 12 Monate nach Beginn des Doktorats, bestimmt werden.
Ja, externe Zweitbetreuungspersonen müssen eine vergleichbare Qualifikation und Anstellung besitzen wie interne Zweitbetreuungspersonen und an ihrer Heiminstitution das Promotionsrecht besitzen. In der Doktoratsvereinbarung sind die vollständigen Kontaktdaten der beantragten externen Zweitbetreuungsperson (universitäre Anbindung, Postanschrift, E-Mail-Adresse) anzugeben.
Jedes Doktorat wird von einem Doktoratskomitee begleitet. Das Doktoratskomitee besteht aus der/dem Erstbetreuer/in und der/dem Zweitbetreuer/in und allenfalls aus einer/m Drittbetreuer/in. Die/Der Erstbetreuer/in ist hauptverantwortlich für die korrekte Durchführung der Dissertation und gibt der/dem Doktorierenden regelmässige Rückmeldungen zu Qualität und Fortschritt der Forschungsarbeit. Sie/er muss eine angemessene Betreuung gewährleisten. Alle Mitglieder des Doktoratskomitees verfassen je ein unabhängiges und benotetes Gutachten über die eingereichte Dissertation.
Die Mitglieder des Doktoratskomitees werden im Deckblatt der Doktoratsvereinbarung eingetragen. Die Doktoratsvereinbarung wird von der/dem Erstbetreuenden und von der/dem Doktorierenden gemeinsam unterzeichnet. Eine Kopie der…
mehrEine Erstbetreuung können alle Professorinnen und Professoren, die der Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel angehören, übernehmen.
Mitglieder der Gruppierung II (Assistenzprofessorinnen und -professoren ohne Tenure Track, promovierte Titularprofessorinnen und -professoren sowie an der Fakultät habilitierte Privatdozentinnen und Privatdozenten) können eine Erstbetreuung übernehmen unter der Voraussetzung, dass eine Professorin oder ein Professor aus Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät als Zweitbetreuer/in fungiert. In diesem Fall muss bereits bei der Beantragung der Zulassung zum Doktorat im Antrag der Erstbetreuungsperson um Betreuungsübernahme eine Zweitbetreuerin bzw. ein Zweitbetreuer aus Gruppierung I der Phil.-Hist. Fakultät benannt werden.
Auf Antrag (die…
Emeritierte oder wegberufene Professorinnen und Professoren können nach ihrem Ausscheiden aus der Universität keine neuen Promotionsbetreuungen mehr übernehmen. Ihr Betreuungsrecht endet nach drei Jahren.
Doktoratsvereinbarung
Die Doktoratsvereinbarung muss im ersten Semester der Promotion zwischen der/dem Doktorierenden und der Erstbetreuungsperson abgeschlossen werden. Das Original verbleibt bei der/dem Doktorierenden, eine Kopie des Deckblatts ist in der Studienadministration des Dekanats (per Post oder Email an Hildegard.Raeuber@unibas.ch) zu hinterlegen. Eine Kopie sollte zudem bei der/dem Erstbetreuer/in aufbewahrt werden. Falls das Doktoratskomitee nicht im Laufe des ersten Semesters benannt wird, muss es spätestens 12 Monate nach Beginn des Doktorats bestimmt werden. Eine Kopie des entsprechend aktualisierten Deckblattes ist in der Studienadministration des Dekanats (per Email an doktorat-philhist@clutterunibas.ch) zu hinterlegen.
Die Doktoratsvereinbarung sollte mindestens einmal pro Jahr im Rahmen…
Ja, die Doktoratsvereinbarung kann während des Doktorats an veränderte Umstände angepasst werden. Alle Änderungen der im Deckblatt der Doktoratsvereinbarung festgelegten Rahmenbedingungen müssen mittels einer aktualisierten Kopie des Deckblatts beim Promotionsausschuss beantragt und durch diesen genehmigt werden. Im Konfliktfall können sich Doktorierende und Betreuende an den Promotionsausschuss der Fakultät wenden (siehe auch "Wie kann eine Doktoratsvereinbarung aufgelöst werden?").
Die Doktoratsvereinbarung ist ein Arbeits- und Orientierungsinstrument für die optimale Ausgestaltung und Begleitung eines Doktorats.
Eine Auflösung der Doktoratsvereinbarung ist bei beiderseitigem Einverständnis bis zur Anmeldung zum Doktoratsexamen jederzeit möglich. In Konfliktfällen sowie bei Nichterfüllung bzw. ungenügender Erfüllung der vereinbarten Leistungen gemäss „Individuellem Studienplan“ und Gesprächsprotokollen haben beide Parteien die Möglichkeit, den Promotionsausschuss um Vermittlung zu bitten. Der Promotionsausschuss versucht nach Möglichkeit, eine für alle Parteien befriedigende Lösung zu finden.
Wird die Vereinbarung von einer der beiden Parteien in wesentlichen Punkten nicht eingehalten, ist eine sechsmonatige Frist zur Verbesserung einzuräumen. Tritt keine Verbesserung ein oder ist eine befriedigende Lösung nicht zu finden, haben beide Parteien die Möglichkeit, die Doktoratsvereinbarung aufzulösen.…
Der Individuellen Studienplan wird im ersten Semester, wenn die Doktoratsvereinbarung abgeschlossen wird, mit der Erstbetreuungsperson besprochen. Zu diesem Zeitpunkt werden alle zu erbringenden Studienleistungen eingetragen, die bereits verpflichtend festgelegt werden können. Alle weiteren im Laufe der Doktoratsausbildung erbrachten Leistungen werden sukzessiv ergänzt und nach erfolgreicher Absolvierung von der Betreuungsperson unterschriftlich testiert (vgl. «Erwerb von Kreditpunkten»). Die Einzelleistungen werden von der Betreuungsperson aber erst unterschriftlich testiert, wenn die Leistung erbracht ist.
Die Erstbetreuerin bzw. der Erstbetreuer bestätigt das vollständig absolvierte Bildungsangebot für die Anmeldung zum Doktoratsexamen. Der vollständig ausgefüllte «Individuelle…
mehrKreditpunkte, externe Leistungen
Nein, aber sie sollten idealerweise über die gesamte Laufzeit des Doktorats verteilt werden und nicht "am Stück" absolviert werden.
Nein. Die erforderlichen Kreditpunkte müssen während der Doktoratsausbildung erworben werden.
Grundsätzlich gilt, dass der curriculare Teil im Umfang von min. 12 Kreditpunkten im individuellen Doktorat bzw. min. 18 Kreditpunkten in den Doktoratsprogrammen während der Doktoratsausbildung erbracht werden muss. Der Erwerb von Kreditpunkten für die Doktoratsstufe ist nur im Rahmen einer Einschreibung zum Doktorat an der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Basel möglich. Leistungen aus dem Masterstudium können nicht ins Doktorat übertragen und angerechnet werden. Die Doppelverwendung von Leistungen für mehrere ordentliche Abschlüsse ist nicht möglich. Veranstaltungen werden unter der Voraussetzung, dass sie über MOnA belegt worden sind (Belegpflicht), mit den entsprechenden im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Kreditpunkten angerechnet. Die Leistungsüberprüfung erfolgt aufgrund der…
mehrAn anderen Hochschulen erworbene Kreditpunkte können angerechnet werden, sofern sie die erforderlichen Kriterien für ein Bildungsangebot auf Doktoratsstufe erfüllen. Der Besuch solcher Bildungsangebote kann nur im Einverständnis mit einer Betreuungsperson des Doktoratskomitees angerechnet werden. Sie muss die erfolgreiche Absolvierung mit ihrer Unterschrift im „Individuellen Studienplan“ bestätigen. Die/Der Doktorierende muss zudem einen Nachweis (Teilnahmebestätigung, Leitungsnachweis, Datenabschrift) vorlegen. Mind. 6 Kreditpunkte der geforderten Leistungen sind im Rahmen von Angeboten der Universität Basel zu erbringen.
Im individuellen Doktorat min. 12 Kreditpunkte, in einem Doktoratsprogramm min. 18 Kreditpunkte. Falls bei der Zulassung Auflagen verfügt wurden, müssen diese zusätzlich zu den 12 bzw. 18 Kreditpunkte erbracht werden.
Examen
Nein.
Die Dissertation ist angenommen, wenn keine der Gutachternoten unter 4,0 liegt.
Die Anmeldung zum Doktoratsexamen erfolgt zusammen mit der Einreichung der Dissertation spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Datum der mündlichen Prufung.
Beachten Sie, dass während der MA Prüfungssessionen keine Examen möglich sind. Die Anmeldung zum Doktoratsexamen kann per Phil App oder per Mail an doktorat-philhist@clutterunibas.ch erfolgen. Die Anmeldeunterlagen sowie das Manuskript sind jeweils als ein PDF-Dokument einzureichen.
Alle Informationen dazu finden Sie um Merkblatt Anmeldung zum Doktoratsexamen oder auf der Website.
Das Doktoratsexamen besteht aus einer Verteidigung der Dissertation (Disputation) auf der Grundlage der vorab zu Kenntnis gebrachten Gutachten. Die Mitglieder des Doktoratskomitees erstellen je ein Gutachten zur Dissertation und reichen ihr Gutachten spätestens 15 Arbeitstage vor dem Examenstermin im Forschungsdekanat ein. Die Gutachten inklusive der Noten werden dann der Prüfungskandidatin bzw. dem Prüfungskandidaten spätestens 10 Arbeitstage vor der Prüfung bekannt gegeben. Das Doktoratsexamen beginnt mit einem ca. 15-minütigen Vortrag, an den sich eine Diskussion anschliesst. Die Diskussion bzw. das Prüfungsgespräch kann sich von der Dissertation ausgehend über das weitere Fachgebiet erstrecken.
Die Dissertation wird mit dem Durchschnitt der Noten aller Gutachten bewertet. Das Doktoratsexamen wird von den Prüfenden gemeinsam mit einer Note bewertet und ist bestanden, wenn mindestens die Note 4,0 erreicht wurde.
Für das Gesamtprädikat zählt die Note des Doktoratsexamens einfach und die Note der Dissertation mit doppeltem Gewicht. Für eine bestandene Promotion werden folgende Prädikate vergeben:
5,75–6,00 hervorragend (summa cum laude)
5,25–5,74 sehr gut (insigni cum laude)
4,75–5,24 gut (magna cum laude)
4,25–4,74 befriedigend (cum laude)
4,00–4,24 genügend (rite)
Publikation, Titelführung
Die Pflichtexemplare der Dissertation sind in der in den Publikationsbestimmungen festgelegten Form abzuliefern.
Doktorierende sind verpflichtet, ihre Dissertation innerhalb von drei Jahren nach dem Doktoratsexamen in der in den Publikationsbestimmungen festgelegten Form abzuliefern.
Über den Max Geldner-Dissertationenfonds der Phil.-Hist. Fakultät können Beiträge an die Druckkosten von Dissertationen im Phil.-Hist. Bereich gewährt werden.
Zusprachen erfolgen durch die entsprechende Fakultätskommission jeweils im Februar und September.
Bitte beachten Sie zudem die Liste der Stiftungen und Fonds, die Zuschüsse für Druckkosten sprechen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen.
Ja, damit die Promotion rechtsgültig ist, muss die Dissertation publiziert werden.
Die Urkunde wird erst nach Abgabe der Pflichtexemplare (siehe Publikationsbestimmungen) ausgehändigt. Vorher darf der Doktortitel nur in der Form „Dr. phil. des.“ (Doctor philosophiae designatus) geführt werden.
Die Promotionsurkunde berechtigt zum Führen des akademischen Titels „Dr. phil.“, in englischer Übersetzung „PhD“.
Die Promotion wird durch die Publikation im Kantonsblatt Basel-Stadt bekannt gemacht.