Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Philosophisch-Historischen Fakultät, die Qualität in den Bereichen Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung, Administration und Dienstleistung systematisch zu sichern, kontinuierlich weiter zu entwickeln und zu verbessern. Die Struktur, Organisation und die Regelungen der Verfahren und Prozesse der Fakultät sind derart ausgestaltet, dass sie die Qualitätssicherung und -entwicklung unterstützen und fördern.
Die Fakultät teilt das Bekenntnis der Universität zu einer Kultur der Qualität und setzt deren Vorgaben um. Die Universität wird von Personen getragen, die zwar nur gemeinsam den gesellschaftlichen Auftrag erfüllen können, jedoch eigenverantwortlich lehren und forschen. Einer der wichtigsten Bausteine der fakultären Qualitätssicherung ist demzufolge die Besetzung von Professuren im Rahmen professionell durchgeführter Berufungsverfahren. Die Berufungsverfahren haben das Ziel, exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Dienstleistung und universitäre Selbstverwaltung zu gewinnen.
Die Fakultät achtet bei der Erarbeitung bzw. Überarbeitung und Genehmigung von Regularien darauf, ihre Qualitätsprozesse sicherzustellen und weiter zu entwickeln. Die Philosophisch-Historische Fakultät beteiligt sich zudem aktiv an verschiedenen Projekten und Programmen der Qualitätsentwicklung der Universität Basel.
Qualitätssicherung und -entwicklung des Lehrangebotes wird an der Philosophisch-Historischen Fakultät durch diverse Prozesse und Massnahmen gewährleistet. Besonders hervorzuheben sind dabei:
- Genehmigung des Lehrveranstaltungsangebotes: Jedes Semester wird das Lehrveranstaltungsangebot der einzelnen Fachbereiche durch die Prüfungskommission überprüft und genehmigt.
- Lehrveranstaltungsevaluation: Die Qualität der Lehrveranstaltungen soll durch den Austausch der Lehrperson mit den Studierenden und den Kolleginnen und Kollegen sichergestellt werden. Die unterschiedlichen Lehrveranstaltungsformate werden dafür im Wechsel alle drei Semester digital evaluiert. Dozierende erhalten vom Studiendekanat spezifisch für ihre Veranstaltungen erstellte Losungen, welche beim Eingangsportal des Evaluationssystems Zugang zu den Umfragen ihrer Lehrveranstaltungen ermöglichen. Den genauen Ablauf regelt das Konzept zur Sicherung und Entwicklung der Lehrveranstaltungsqualität.
- Freiwillige Lehrveranstaltungsevaluation: Zusätzlich zur regulären Lehrveranstaltungsevaluation haben Dozierende die Möglichkeit, sich in jedem Semester via die Vorabfrage für eine freiwillige Evaluation anzumelden. Die Vorabfrage für das HS 2024 finden Sie hier (Anmeldung bis am 11. Oktober 2024): https://evasys.unibas.ch/evasys/online.php?p=Z95LD
- Evaluation der Studienangebote: Sowohl die Studienfächer als auch die Studiengänge werden regelmässig in Zusammenarbeit mit dem Ressort Qualitätsentwicklung des Vizerektorates Lehre evaluiert. Dies geschieht jährlich an Hand von Kennzahlen. Zur vertieften Analyse und Weiterentwicklung werden ausserdem in grösseren Abständen «formative Studienangebotsevaluationen» der einzelnen Angebote durchgeführt. Abläufe, Ziele und Zuständigkeiten regeln Merkblätter, die im Studiendekanat angefordert werden können.
- Richtlinie zur Lehrbefugnis: Die Vorgaben zur Qualifikation von Lehrpersonal in Hinsicht auf die jeweilige Veranstaltungsform sind einheitlich festgelegt und transparent kommuniziert. Der Fakultätsausschuss kontrolliert die Einhaltung der Richtlinie zur Lehrbefugnis bei der Erteilung von Lehraufträgen.
Im Bereich der Forschung hat die Philosophisch-Historische Fakultät wichtige Massnahmen und Prozesse zur Qualitätssicherung und -überprüfung getroffen und eingeleitet:
- Die Fakultät und die Departemente beteiligen sich an der Umsetzung des gesamtuniversitären Qualitätsmanagements in der Forschung. Wichtige Stützpfeiler dafür sind die Einführung von Scientific Advisory Boards und die Durchführung von Standortgesprächen zur Forschung mit dem Vizerektorat Forschung.
- Die Fakultät beteiligt sich an der Umsetzung der Grundsätze und Förderung der Transparenz in der Forschung.
- Im Rahmen der Jahresberichterstattung informiert die Fakultät systematisch über die Publikationsleistungen, eingeworbene Drittmittel und Preise der Forschenden.
- Die Fakultät verantwortet zudem die Qualitätssicherung und -entwicklung auf Doktoratsstufe im Rahmen der von der Universität definierten Qualitätsstandards im Doktoratsbereich. Dabei stellt die fakultäre Promotionsordnung eine zentrale rechtliche Grundlage dar.
- Im Februar 2020 hat die Fakultät die Graduate School of Humanities and Social Sciences (GS-HSS) gegründet. Als Dachstruktur für das Doktoratsstudium trägt die GS-HSS zur Konsolidierung der Doktoratsausbildung bei. Die fakultären Doktoratsprogramme, die als Säulen der GS-HSS fungieren, werden regelmässig evaluiert.
Wichtige Massnahmen und Prozesse der Fakultät in diesem Bereich sind:
- die Einrichtung einer ständigen fakultären Evaluations- und Beförderungskommission;
- die Evaluation von Professorinnen und Professoren bei Beförderung;
- die Evaluation von Privatdozierenden bei Ernennung zur Titularprofessorin bzw. zum Titularprofessor;
- die periodische Leistungsüberprüfung von Privatdozierenden und TitularprofessorInnen und Titularprofessoren;
- die periodische Evaluation von Universitätsdozenturen.
Qualitätssicherung und -entwicklung in Administration und Dienstleitung wird an der Philosophisch-Historischen Fakultät durch diverse Prozesse und Massnahmen gewährleistet. Besonders hervorzuheben sind:
- der Erlass eines Geschäftsreglements, das die Funktionsweise der Organe der Fakultät regelt;
- die Reorganisation der administrativen Zuständigkeiten und Abläufe im Rahmen der Reform der Organisationsstrukturen, mit dem Ziel, die Abläufe zu verkürzen und transparenter zu gestalten, die Zuständigkeiten klarer zu definieren und die Information und Kommunikation zu verbessern;
- die Erarbeitung einer Prozesslandkarte mit einer einheitlichen Darstellung der Kern-, Unterstützungs- und Managementprozesse für die gesamte Fakultät.