Dekanat

Das Dekanat im Frühlingsemester 2026 (von links nach rechts): Prof. Dr. Hugues Marchal, Prof. Dr. Laurent Goetschel, Prof. Dr. Markus Wild, Dipl. Ing.-Agr. ETH Roberto Lazzari

Organisation und Zusammensetzung

Kollegiale Entscheidungen als Grundprinzip eines erfolgreichen Teams

Das Dekanat besteht aus dem Dekan, dem Studiendekan, dem Forschungsdekan, die von der Fakultätsversammlung gewählt werden, sowie, mit beratender Funktion, dem Geschäftsführer. Darüber hinaus beschäftigt es Mitarbeitende in Stabsstellen und in der Studienadministration. Unter der Leitung des Dekans und im Rahmen der Ausführungen des Fakultätsereglements (insb. §§ 18-21) sowie des Geschäftsreglements organisiert sich das Dekanat selbst und fasst seine Beschlüsse im Kollegium.

  • Dekan der Philosophisch-Historischen Fakultät für die Amtszeit HS 2025 bis FS 2028 ist Prof. Dr. Laurent Goetschel, Professor für Politikwissenschaft.
  • Prof. Dr. Markus Wild, Professor für Theoretische Philosophie ist Studiendekan der Fakultät. Er wurde für die Amtsperiode FS 2026 bis HS 2027 gewählt.
  • Forschungsdekan für die Amtszeit HS 2025 bis FS 2027 ist Prof. Dr. Hugues Marchal, Professor für Französische und Allgemeine Literaturwissenschaft.
  • Festangestellter, direkt dem Dekan unterstellter Geschäftsführer der Fakultät ist Dipl. Ing.-Agr. ETH Roberto Lazzari.

Aufgaben

Das Dekanat leitet die Geschäfte der Fakultät und achtet dabei auf den Fluss der Information und auf die Mitwirkung aller Gruppierungen. Es vertritt die Fakultät nach aussen, sowohl in universitären als auch in ausseruniversitären Gremien und Institutionen. Insbesondere bereitet es die Sitzungen der Fakultätsversammlung und des Fakultätsausschusses vor und schlägt die Zusammensetzung der Fakultätskommissionen vor. Berufungskommissionen werden i.d.R. von einem Mitglied des Dekanats geleitet.

In dringenden Fällen ist das Dekanat berechtigt, Geschäfte der Fakultätsversammlung und des Fakultätsausschusses zu erledigen – vorbehaltlich derer späterer Zustimmung. Alle Geschäfte, die nicht explizit einem anderen Organ zugewiesen sind, fallen in die Zuständigkeit des Dekanats.


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